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Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Dies ist eine Diskussion zu Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:36
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Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Hallo!

Mal angenommen, Hausmiteigentümer A will an Hausmiteigentümer B seinen Anteil verkaufen. Der Gutachter hat einen Wert des gesamten Objektes ermittelt und B hat seinen Wunsch per RA, den hälftigen Anteil von A des halben Gutachtenwerts, geäußert. A hat sich per RA geäußert, das er einverstanden ist.
Nun die Frage:
Kann B den Kaufpreis noch nachträglich herunterhandeln bzw. welche Möglichkeiten gibt es um starke Argumente aufzufahren, den Preis doch noch zu drücken?

Ich freue mich über jede Antwort!
LG
Schnaufschnecke
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:38
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Zitat:
Zitat von Schnaufschnecke
Kann B den Kaufpreis noch nachträglich herunterhandeln
Wenn er will und kann.

Zitat:
bzw. welche Möglichkeiten gibt es um starke Argumente aufzufahren, den Preis doch noch zu drücken?
Woher zum Henker sollen wir das wissen?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:46
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Wenn dem B noch gute Argumente einfallen, wieso nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 18:11
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Hallo!

@Clown:
Es kann ja sein, das hier jemand (Sie ja augenscheinlich nicht!) gute und schlagkräftige Argumente kennt. Kaufverhandlungen sind bekanntlich nicht jedermanns Sache! Daher meine, für Sie wohl, etwas blöde Frage!

Danke für die Antworten!
LG
Schnaufschnecke
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 18:12
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Zitat:
Zitat von Schnaufschnecke
@Clown:
Es kann ja sein, das hier jemand (Sie ja augenscheinlich nicht!) gute und schlagkräftige Argumente kennt. Kaufverhandlungen sind bekanntlich nicht jedermanns Sache! Daher meine, für Sie wohl, etwas blöde Frage!
Das ist eine sehr naive Vorstellung.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 20:22
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Für so etwas bewaffne Dich lieber mit einer Handvoll Bücher, die zum Hauskauf beraten. Oder investiere einige Hundert Euro für einen Gutachter oder Makler, der Dich berät. Die Materie ist wahrlich schwierig, und Laien können da kaum helfen, außer mit Allgemeinplätzen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 16:07
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Zitat:
Zitat von Schnaufschnecke
Hallo!

@Clown:
Kaufverhandlungen sind bekanntlich nicht jedermanns Sache!
Deshalb lieber einen seriösen Makler einschalten. Da fährst Du bestimmt im Endeffekt besser und auch stressfreier. Der erledigt nämlich dann auch den ganzen Papierkram.

LG v. J.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 16:50
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Zitat:
Zitat von Schnaufschnecke
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"Für X € kaufe ich es, aber nicht für einen Cent mehr! Da brauchen wir auch gar nicht weiter zu verhandeln!"

Und dann ggf. tatsächlich nicht kaufen.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 16:51
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Zitat:
Zitat von Van Nille
"Für X € kaufe ich es, aber nicht für einen Cent mehr! Da brauchen wir auch gar nicht weiter zu verhandeln!"

Und dann ggf. tatsächlich nicht kaufen.
Und bis zur Unterschrift beim Notar kann man vieles sagen, ohne es letztendlich halten zu müssen.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 17:53
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AW: Kaufpreis herunter handeln, obwohl schon ein Betrag genannt wurde?

Hallo!
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde mir einfach hier die Rosinen rauspicken. DANKE!!!

LG
Schnaufschnecke
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