Dies ist eine Diskussion zu Kaufinteresse /Makler innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufinteresse /Makler Da dieses nur sehr oberflächlich beschrieben ist möchte A gern nähere Einzelheiten-Grundriß(Dachschrägen), genauere Lage (Straßenname) zur Kenntnis der Gegend und Preis.Diese möchte er per Mail erhalten. Der Makler velangt die genaue Anschrift von A und die Telefonnummer für ein Gespräch. A möchte sich aber vorerst nicht weiter festlegen da er auf der Suche nach passenden Objekten ist und in Ruhe ohne jeglichen Einfluß Entscheidungen treffen zu können. Deshalb möcht A seine Daten vorerst auch nicht offenlegen. M bietet andere Wohnungen als die Angefragten zum Kauf an-diese werden jedoch nicht erwünscht, da A 2 angebotene Wohnungen aus guten Grund gewählt hat. Ist der Makler berechtigt die Daten des Interessenten zu verlangen, auch wenn er noch nicht genau weiß, ob die Objekte wirklich interessant sind. Müßte der Makler nicht im Interesse des Verkaufes für den Auftraggeber(Verkäufer) wenigstens den Grundriß und den Preis zur Einsicht geben? Was, wenn die gebotene Wohnung eigendlich gar nicht zum Verkauf existiert-darf ein Makler erdachte Lockangebote anbieten? |
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| AW: Kaufinteresse /Makler Muss er nicht! Im Gegenteil, der Makler muss jederzeit iin der Lage sein, seinem Verkäufer zu sagen, an wen er vertrauliche Informationen weitergeleitet hat. Auch hat er ein eigenes Interesse zu wissen, mit wem er es zu tun hat.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kaufinteresse /Makler Soweit leuchtet das ein. Aber eine Wohnung ohne Eckdaten verkaufen kein Preis, kein Grundriß. Wie sollen da Interessenten für den Verkäufer gefunden werden. Kann der Verkäufer vom Makler das einstellen der Daten auf seiner Angebotsseite verlangen? |
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| AW: Kaufinteresse /Makler Warum sollte der Verkäufer das verlangen? Der Makler handelt in seinem Interesse! Er muss wissen, wer sein Gesprächspartner ist und dazu gehört nunmal die Anschrift des Interessenten!
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| AW: Kaufinteresse /Makler Glaube das war von mir bissel ungünstig ausgedrückt. Kann der Käufer seinen Makler beauftragen, dass dieser die Daten des seiner Immobilie (den Grundriß und den Preis) mit einstellt, so dass das Angebot klarer ist und Käufer schneller gefunden werden können? |
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| AW: Kaufinteresse /Makler Das sind nicht unbedingt verkaufsfördernde Maßnahmen. Mit der Einstellung des Grundrisses kann "zwielichtigen Gestalten" das Leben leichter gemacht werden. Wobei der Makler, Interessenten, die nicht bereit sind ihre Adresse anzugeben mit noch größerer Skepsis betrachten sollte. Eine Preisangabe halte ich zwar auch für sinnvoll, würde das aber der Maklererfahrung überlassen.
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| AW: Kaufinteresse /Makler Wenn der Verkäufer möchte, dass diese Angaben eingestellt werden, sollte der Makler dem nachkommen oder zumindest schlüssig erklären können, warum er das nicht für nötig hält. Ansonsten steht es dem Verkäufer frei, sich einen anderen Makler zu suchen, der seinen Wünschen entspricht. Dass der Makler vor Herausgabe der Adressdaten des Objekts die Angaben des Käufers haben möchte, dient der Sicherung seines Provisionsanspruchs, denn mit der Bekanntgabe der Objektanschrift hat er seine Nachweispflicht erfüllt. |
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| AW: Kaufinteresse /Makler Geht aber nicht bei erteiltem Alleinauftrag!
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| AW: Kaufinteresse /Makler Naja ich sehe die Sache aus der Sicht eines Käufers als Verkäufer. Wäre ich auf der Suche nach einer Immobilie, würde ich den Grundriß und die genauere Lage schon sofort erkenen wollen um die Entscheidung dafür oder dagegen trffen zu können. Als Makler hat man da sicherlich eine andere Sichtweise.. Dennoch danke für die Antworten die wieder mal bissel Licht ins Dunkel gebracht haben |
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