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Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Dies ist eine Diskussion zu Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.11.2011, 12:42
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Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Nehmen wir an, A kauft ein Reihenhaus von B, wie üblich "wie es steht und liegt". Der Notarvertrag wird am 14.6. unterschrieben. Am 31.5. erging aber ein Urteil des O-Verwaltungsrechts (Revision nicht zugelassen), dass in der ges. Reihenhaussiedlung alle Gärten um jeweils 2 qm reduziert werden müssen, weil die Gemeinde diese gewonnene Fläche dann der jeweiligen Stichstraße zuschlagen wird. Beim Bau der Siedlung - vor 30 Jahren - war nämlich falsch gerechnet worden. Mit hohen Kosten für die Neupflasterung, das Setzen von Randsteinen und natürlich das Entfernen der 30 Jahre alten Hecken ist zu rechnen.

Den Käufern wurde Kenntnis des Gerichtsurteils nicht gegeben.

Fragen: ist dies vorsätzliches Verschweigen eines bekannten Mangels? Und: welcher Fachanwalt ist für die Frage, ob der Verkäufer hier Schadensersatz leisten müsste, am besten geeignet - Vertragsrecht? Immobilienrecht?

Danke für Antworten
Villi
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 10:49
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Ich meine nein, der Verkäufer muss das Urteil nicht gekannt haben.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 11:05
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ich meine nein, der Verkäufer muss das Urteil nicht gekannt haben.
Hätte der Verkäufer aber nicht auf das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren hinweisen müssen?
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 10:08
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Hätte der Verkäufer aber nicht auf das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren hinweisen müssen?
Ja, wenn er es kannte.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 10:26
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ja, wenn er es kannte.
Nach dem dargestellten fiktiven Sachverhalt gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Rechtsstreit Gemeinde ./. Eigenheimer handelte. Da darstellungsgemäß alle Hauseigentümer davon betroffen waren, zudem mit Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht schon die II. Instanz damit beschäftigt war, ist m.E. anzunehmen, dass der Verkäufer Kenntnis hatte. Zugegeben - dies ist eine Annahme.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 03.11.2011, 13:19
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Ist es nicht so, dass den Hauseigentümern eine Kopie des Urteils zugeht? - Auch die Gemeinde hat wohl - an die Nachbarn jedenfalls - regelmäßig Briefe zugestellt mit Beschlüssen des Gemeinderats usw.

(In einer völlig anderen Immobilie, wo WEG herrscht, geht die Klage von Miteigentümern allen anderen Eigentümern zu.)
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  #7 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 13:37
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Was wem, ob oder wann zugeht, kann hier niemand beurteilen! Ist denn der betroffebe Verkäufer schon mal gefragt worden?
In solch einem Fall kann nur einer (wer auch immer) der Kläger sein, bei einer EG immer nur die Gemeinschaft.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 13:43
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Was wem, ob oder wann zugeht, kann hier niemand beurteilen! Ist denn der betroffebe Verkäufer schon mal gefragt worden?
In solch einem Fall kann nur einer (wer auch immer) der Kläger sein, bei einer EG immer nur die Gemeinschaft.
Klar, mangels Beurteilungsmöglichkeit bleibt alles Spekulation. Aber gehen wir doch mal einen Schritt vor das Gerichtsverfahren: Die Gemeinde hatte offensichtlich (Grundbesitz)Ansprüche an die Hauseigentümer gestellt, die dann gerichtsanhängig wurden. Zumindest von diesen erhobenen Ansprüchen müsste der V. gewusst haben.

Wobei sich hier die Frage stellt: wer ist V? Der Besitzer selbst oder ein Vertreter desselben?
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 03.11.2011, 20:41
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zur Klärung:

die Gemeinde hat an alle Eigentümer der Reihenhäuser (von 3 der "Reihen") Besitzansprüche, die sie nur geltend macht, weil einer der Eigentümer auf die Herstellung der Grundstücksgrenzen geklagt hat. Absurd? Vielleicht, aber das ist hier nicht das Thema.

Alle damaligen Eigentümer haben Nachricht erhalten vom Urteil und vom Beschluss der Gemeindeverwaltung. Im fraglichen Haus wohnte damals noch der Mieter C; Verkäufer war B, der an C auch vermietet hatte.

Urteil der 2. Instanz: 31.5. - Notartermin 14.6. Wie glaubhaft kann B nun versichern, er habe nichts gewusst? Lohnt sich ein Anwaltstermin?
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  #10 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 21:01
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AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel

Zitat:
Zitat von Villi Beitrag anzeigen
Wie glaubhaft kann B nun versichern, er habe nichts gewusst?
kommt drauf an. wenn er vor ort lebt und nicht grad senil ist, ist es unwahrscheinlich, dass das ganze an ihm vorbei gegangen ist. wenn er aber 500 km weg wohnt, kann es ja wirklich gut sein, dass er nix gewußt hat.
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