Dies ist eine Diskussion zu Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Den Käufern wurde Kenntnis des Gerichtsurteils nicht gegeben. Fragen: ist dies vorsätzliches Verschweigen eines bekannten Mangels? Und: welcher Fachanwalt ist für die Frage, ob der Verkäufer hier Schadensersatz leisten müsste, am besten geeignet - Vertragsrecht? Immobilienrecht? Danke für Antworten Villi |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Ich meine nein, der Verkäufer muss das Urteil nicht gekannt haben.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Ja, wenn er es kannte.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Nach dem dargestellten fiktiven Sachverhalt gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Rechtsstreit Gemeinde ./. Eigenheimer handelte. Da darstellungsgemäß alle Hauseigentümer davon betroffen waren, zudem mit Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht schon die II. Instanz damit beschäftigt war, ist m.E. anzunehmen, dass der Verkäufer Kenntnis hatte. Zugegeben - dies ist eine Annahme.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Ist es nicht so, dass den Hauseigentümern eine Kopie des Urteils zugeht? - Auch die Gemeinde hat wohl - an die Nachbarn jedenfalls - regelmäßig Briefe zugestellt mit Beschlüssen des Gemeinderats usw. (In einer völlig anderen Immobilie, wo WEG herrscht, geht die Klage von Miteigentümern allen anderen Eigentümern zu.) |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Was wem, ob oder wann zugeht, kann hier niemand beurteilen! Ist denn der betroffebe Verkäufer schon mal gefragt worden? In solch einem Fall kann nur einer (wer auch immer) der Kläger sein, bei einer EG immer nur die Gemeinschaft.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Zitat:
Wobei sich hier die Frage stellt: wer ist V? Der Besitzer selbst oder ein Vertreter desselben?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel Zur Klärung: die Gemeinde hat an alle Eigentümer der Reihenhäuser (von 3 der "Reihen") Besitzansprüche, die sie nur geltend macht, weil einer der Eigentümer auf die Herstellung der Grundstücksgrenzen geklagt hat. Absurd? Vielleicht, aber das ist hier nicht das Thema. Alle damaligen Eigentümer haben Nachricht erhalten vom Urteil und vom Beschluss der Gemeindeverwaltung. Im fraglichen Haus wohnte damals noch der Mieter C; Verkäufer war B, der an C auch vermietet hatte. Urteil der 2. Instanz: 31.5. - Notartermin 14.6. Wie glaubhaft kann B nun versichern, er habe nichts gewusst? Lohnt sich ein Anwaltstermin? |
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| AW: Kauf - vorsätzliches Verschweigen von Mangel kommt drauf an. wenn er vor ort lebt und nicht grad senil ist, ist es unwahrscheinlich, dass das ganze an ihm vorbei gegangen ist. wenn er aber 500 km weg wohnt, kann es ja wirklich gut sein, dass er nix gewußt hat. |
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