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Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Dies ist eine Diskussion zu Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter. innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2006, 20:25
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Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Hallo zusammen.

Folgendes Problem:

Habe ein gebrauchtes Haus, mit großem Grundstück und einem auf diesem Grundstück befindlichem vermietetem 2 Haus gekauft.

Das Mietverhältnis wurde von mir übernommen.

Die in diesem Haus befindliche Einbauküche wurde von mir mitgekauft.

Nun, 4 Monate nach dem Kauf, stellt sich heraus das die Küche gar nicht dem verkäufer gehörte, sondern nachweislich von dem Mieter gekauft wurde.

Der Verkäufer hat also etwas verkauft was gar nicht ihm gehörte.

Die ist hier die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es das Geld für die Küche von dem Verkäufer wiederzubekommen?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2006, 18:04
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AW: Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Bitte die Forenregeln beachten!

Das kommt darauf an. Ist über einen Preis der Küche gesprochen worden? Ist die Küche im Kaufvertrag mit aufgeführt?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 06:57
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AW: Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Hallo,

die Küche ist im Kaufvertrag mit einem Wert vom 3000 € aufgeführt.

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 10:26
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AW: Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Dann hat A Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Betrages, welcher vertraglich vereinbart wurde.

Anspruchsgrundlage dürfte §280I BGB i.V.m. §282 BGB sein.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 10:32
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AW: Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Darauf wird es hinauslaufen.

Es gibt da aber einen Meinungsstreit, ob Einbauküchen im Sinne der 93, 94 Bestandteile des Gebäudes sind. WErden die Küchen von Mietern eingebaut, liegt in der Regel ein FAll des 95 vor.

Streitentscheidend wird sein, was zwischen Mieter und damaligem Eigentümer vereinbart wurde.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 13:53
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AW: Kauf Mietwohnung mit EBK, Küche gehört aber dem Mieter.

Dann würde ich auch auf Schadenersatz bzw. Rückzahlung des Betrages bestehen.
Evtl. hat der Mieter noch die Rechnung für die Küche oder er kann eine Aussage (schriftlich) dazu machen.
Dies dem Verkäufer zusenden mit der Bitte um Erledigung, ansonsten RA.
__________________
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