Dies ist eine Diskussion zu Kauf landwirtschaftlicher Hof innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kauf landwirtschaftlicher Hof Mal angenommen der Besitzer einer landwirtschaftliche Hofstelle möchte diese veräußern. Er findet einen Käufer K 1, schließt mit diesem unter Anwesenheit von mehreren Zeugen einen Kaufvertrag ab (nur mündlich). Zwei Wochen später wird zusätzlich ein Vorvertrag abgeschlossen und eine Anzahlung getätigt. Der Verkäufer willigt ein, unterschreibt den Vorvertrag und unterschreibt, dass er die Anzahlung erhalten hat. Kurze Zeit später möchte der Verkäufer vom Vertrag nichts mehr wissen und die Hofstellen an einen anderen Interessenten (K2) veräußern. Welche Rechte hat K1? kommt der Verkauf zu stande? Können die bisherigen Ausgaben, die Aufgrund der Zusage angefallen sind, wieder eingefordert werden? Gibt es ein Vorkaufsrecht, wenn K1 die Hofstelle weiterhin landwirtschaftlich Nutzen will, K2 hingegen ein Gewerbe (Holzhandel) damit betreiben will? Welche Möglichkeiten haben die Nachbarn, sich gegen K2 mit der geplanten Holzhandlung zu wehren? Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte... Freundliche Grüße Sijyn |
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| AW: Kauf landwirtschaftlicher Hof K1 hat keine Rechte. Ein solcher Vorvertrag ist unwirksam.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Kauf landwirtschaftlicher Hof Grundstücksverträge, die nicht notariell geschlossen wurden, sind keine! |
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| AW: Kauf landwirtschaftlicher Hof Ob es Sonderregelungen für Höfe gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ansonsten bedürfen alle Verträge über Grundstücke - auch Vorverträge - einer notariellen Beurkundung. Allerdings bestände die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach § 311, § 241BGB. Denn durch die Aufnahme der Vertragsverhandlungen wird ein Vertrauensverhältnis geschaffen, das durch das plötzliche Abspringen vom Vertrag verletzt wird. |
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