Dies ist eine Diskussion zu Kauf Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kauf Grundstück angenommen ein Käufer eines Grundstücks hat vor dem kurz Notartermin dem Verkäufer eine Vorauszahlung geleistet, die er auch "quittiert hat"(unterschreiben), da dieser wegen bestimmten Gründen diese Summen benötigte... Beim Notartermin stellt sich heraus, dass der Verkäufer noch nicht im Grundbuch vermerkt ist und noch eine Restschuld zu zahlen hätte. Es ist eine Frist gesetzt worden bis wann er dies tun solle, nun wäre diese Frist bald abgelaufen und es ist noch nichts passiert. Könnte der Käufer nun seine Vorauszahlung gerichtlich wieder einfordern? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Kauf Grundstück Zitat:
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| AW: Kauf Grundstück Wer in Kenntnis seiner nichtschuld leistet kann nicht kondizieren (§ 814) ... Das ist in einer solchen Konstellation nur möglich, wenn in der Erwartung eines späteren Erfolgs geleistet wird; dann § 812 I 2 Fall 2. Des Weiteren kommt noch der Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (§ 313) oder eine Aufschiebende Bedingung (§ 158 I)...Kommt immer auf die GENAUE Fallkonstellation an. |
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