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kauf etw, verschiedene pläne, welcher gilt für wen?

Dies ist eine Diskussion zu kauf etw, verschiedene pläne, welcher gilt für wen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 21:46
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kauf etw, verschiedene pläne, welcher gilt für wen?

hallo,

ein käufer einer etw ist im besitz von "urplänen" des hauses. können sich andere eigentümer auf die pläne beziehen und ggf. klagen, wenn teile dieses urplanes nicht in die realität umgesetzt worden sind? oder haben andere käufer aufgrund eigener pläne/teilungserklärungen keine möglichkeit ,besagte eigenschaften einzufordern?

danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 21:54
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AW: kauf etw, verschiedene pläne, welcher gilt für wen?

Im notariellen Kaufvertrag sind die Pläne der gekauften Einheit sowie des Gesamtobjektes enthalten und Bestandteil des Vertrages. Daher gelten DIESE Pläne als Grundlage für den jeweiligen Käufer und nicht irgendwelche Uraltentwürfe, die nicht zur Ausführung kamen.

Wenn es jemand besser weiß - ich bin kein Jurist, dies ist nur meine persönliche Meinung!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 21:58
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AW: kauf etw, verschiedene pläne, welcher gilt für wen?

Sorry, aber das ganze ist ziemlich unverständlich!
Handelt es sich um ein Haus oder um Wohnungseigentum dem Wohnungseigentumsgesetz?

Falls es sich um Wohnungseigentum handelt, so gilt die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan der der Grundbucheintragung zu Grunde liegt und sich bei den Akten des Grunduchamts befindet.
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