Dies ist eine Diskussion zu Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung A strebt den Hauskauf eines 2 Familienhauses an. Die ursprüngliche Eigentümmerin (jetzt ca.85) hat ein lebenslanges Wohnrecht auf die Wohnung im 1. Stock und auf die Bühne. (Vertrag wurde noch nicht eingesehen. Nur mündliche Information!) Was bedeutet dies für den Käufer? Muss der Käufer der Wohnrechtsbesitzerin im Falle eines Umzugs in das Pflegeheim Miete für "sein Eigentum" bezahlen, also Miete an die Wohnrechtsbesitzerin? Muss sich die Dame an Kosten wie ein normaler Mieter beteiligen? Was kann diese Dame fordern im Bezug auf Modernisierung und Renovierung? Hat sie mehr Rechte als ein "normaler" Mieter? Hat sie noch ein Mitspracherecht in irgend einer Form z.B. Haus- und Gartengestaltung? Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche müssen diese erhalten bleiben? Kann z.B. ein neuer Kellerraum zugewiesen werden? Weiter sollte ich eine Information dazu bekommen, wer die Wohnung bei Auszug oder nach dem Tod der Dame zu räumen und zu renovieren hat. Genauso die Bühne und das Treppenhaus (wurde mit Teppichen ausgelegt). Über Informationen hierzu wäre ich sehr dankbar bzw. Informationsquellen! Danke Dosi |
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| AW: Kauf eines 2 Familienhauses mit 1 Wohnrecht-belasteten Wohnung Zunächst bedeutet ein Wohnrecht ein erhebliche Wertminderung, da dieses Recht übernommen werden muss. Das Wohnungsrecht ist im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage gibt es eine Bewilligung, die beim Grundbuchamt eingesehen werden kann bzw. man kann sich eine Kopie machen lassen. Diese Bewilligung ist die Grundlage für das Wohnungsrecht und sollte unbedingt angesehen werden, da der Käufer das Wohnrecht zu den dort genannten Bedingungen übernimmt (es könnte z.b. ein unentgeltlichen Wohnrecht vereinbart sein etc.). Es kommt darauf an, welche Regelungen in dieser Bewilligung getroffen wurden. |
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