Dies ist eine Diskussion zu Kauf Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kauf Eigentumswohnung mal angenommen ein Verkäufer möchte seine Eigentumswohnung verkaufen weil er bauen will. Die Wohnung sollte dann am 31.12.2009 übergeben, der Kaufpreis jedoch bereits am 01.09.2009 fällig werden (Die Raten sollen bis 31.12 vom Verkäufer übernommen werden). Welche Risiken hätte ein Käufer bei der vorzeitigen Kaufpreiszahlung, was passiert wenn der Verkäufer am 31.12.2009 NICHT auszieht, was wenn die Wohnung bei Übergabe am 31.12 nicht mehr in dem Zustand wäre wie bei der Besichtigung, welches Druckmittel hätte der Käufer dann noch??? Vielen Dank für Antworten Gruß |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung Zitat:
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| AW: Kauf Eigentumswohnung ...auf dem Rechtsweg also keine Wenn auf dem Rechtsweg keine Druckmittel vorhanden wären, dann wäre diese Vereinbarung nur zum Nachteil des Käufers?? ...wurde das richtig verstanden ?? Dann sollte der Käufer also unbedingt von einer solchen Vereinbarung absehen??? |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung Zitat:
Auch für die etwaige Verschlechterung des Zustandes der Wohnung kann bereits im Kaufvertrag eine Regelung getroffen werden. Ich sehe die Situation nicht so dramatisch - ist alles reine Verhandlungssache! Der Notar kann hier beiden Vertragsparteien Vorschläge machen, wie sie sich absichern können. |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung Zitat:
Es kann im Notarvertrag, bezüglich Auszug, eine sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung aufgenommen werden. Das sollte geschehen! Wenn die Wohnung gefällt, nicht deshalb drauf verzichten. Vermutlich benötigt der Verk. das Geld zur Finanzierung. |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung Sicher benötigt der Verkäufer das Geld zur Finanzierung seines neu zu bauenden Hauses. Was bedeutet, bezüglich Auszug, die sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung? Würde das bedeuten, dass der Verkäufer SOFORT ausziehen muss? |
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| AW: Kauf Eigentumswohnung Zitat:
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