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Kauf Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Kauf Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 30.06.2009, 15:04
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Kauf Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Verkäufer möchte seine Eigentumswohnung verkaufen weil er bauen will. Die Wohnung sollte dann am 31.12.2009 übergeben, der Kaufpreis jedoch bereits am 01.09.2009 fällig werden (Die Raten sollen bis 31.12 vom Verkäufer übernommen werden). Welche Risiken hätte ein Käufer bei der vorzeitigen Kaufpreiszahlung, was passiert wenn der Verkäufer am 31.12.2009 NICHT auszieht, was wenn die Wohnung bei Übergabe am 31.12 nicht mehr in dem Zustand wäre wie bei der Besichtigung, welches Druckmittel hätte der Käufer dann noch???

Vielen Dank für Antworten
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 16:22
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Hamunaptra
welches Druckmittel hätte der Käufer dann noch???
Außer dem Rechtsweg keine! Eine solche Vereinbarung ist völlig unüblich, kann aber getroffen werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 18:05
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AW: Kauf Eigentumswohnung

...auf dem Rechtsweg also keine

Wenn auf dem Rechtsweg keine Druckmittel vorhanden wären, dann wäre diese Vereinbarung nur zum Nachteil des Käufers?? ...wurde das richtig verstanden ??

Dann sollte der Käufer also unbedingt von einer solchen Vereinbarung absehen???
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  #4 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 19:51
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Hamunaptra
Dann sollte der Käufer also unbedingt von einer solchen Vereinbarung absehen???
So ist es! Weshalb sollte der Käufer vorab zahlen?

Üblich ist die die Bezahlung Zug um Zug gegen Übergabe.

Hierüber berät der Notar.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 20:23
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Hamunaptra
was passiert wenn der Verkäufer am 31.12.2009 NICHT auszieht, was wenn die Wohnung bei Übergabe am 31.12 nicht mehr in dem Zustand wäre wie bei der Besichtigung, welches Druckmittel hätte der Käufer dann noch???
Im notariellen Kaufvertrag kann bereits eine Entschädigung vereinbart werden für den Fall, dass die Übergabe nicht pünktlich erfolgt. I.d.R. wird sich diese in etwa in Höhe der marktüblichen Miete für eine solche Wohnung bewegen.

Auch für die etwaige Verschlechterung des Zustandes der Wohnung kann bereits im Kaufvertrag eine Regelung getroffen werden.

Ich sehe die Situation nicht so dramatisch - ist alles reine Verhandlungssache!
Der Notar kann hier beiden Vertragsparteien Vorschläge machen, wie sie sich absichern können.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 11:14
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Hamunaptra
Dann sollte der Käufer also unbedingt von einer solchen Vereinbarung absehen???
Nein, nicht unbedingt! Was die Bedenken einer evtl. "Verschlechterung" der Wohnung angeht ist das eine Vertrauenssache (wie ist der allgemeine Pflegezustand, daraus können Rückschlüsse gezogen werden). Sachbeschädigungen müsste der Verkäufer eh beseitigen.
Es kann im Notarvertrag, bezüglich Auszug, eine sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung aufgenommen werden. Das sollte geschehen!
Wenn die Wohnung gefällt, nicht deshalb drauf verzichten. Vermutlich benötigt der Verk. das Geld zur Finanzierung.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 12:58
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Sicher benötigt der Verkäufer das Geld zur Finanzierung seines neu zu bauenden Hauses. Was bedeutet, bezüglich Auszug, die sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung? Würde das bedeuten, dass der Verkäufer SOFORT ausziehen muss?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 13:31
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AW: Kauf Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Hamunaptra
Würde das bedeuten, dass der Verkäufer SOFORT ausziehen muss?
War unglücklich ausgedrückt. Nicht sofort sondern zu dem vereinbarten Auszugstermin. Tut er es nicht, kann ihm der Käufer sofort den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken. - Der Notar erklärt das genau!
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