Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Dies ist eine Diskussion zu Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist. innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 18:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Viktoria001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Folgender kniffliger Beispielsfall.

Bei der Wohnungsbesichtigung wählt Marklerin neue Mieter aus und lässt diese den Mietvertrag unterschreiben. Der Mietvertrag wird erst nur von neuen Mieter unterzeichnet, später soll der Vermieter seine Unterschrift setzen.

Die neuen Mieter sind sicher die Wohnung zu haben. Kündigen ihre alte Wohnung.

Jetzige Vermieterin ruft die neuen Mieter an und sagt, dass der Vermieter sich für andere Mieter entschieden hat.

Muss der Vermieter in diesem Fall den Mietvertrag annehmen? Welche Rechte haben in diesem Fall die neuen Mieter? Ist es rechtskräftig, wenn die jetzige Vermieterin die Ablehnung des Mietvertrages übermittelt und nicht der Vermieter selbst?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 22:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Zitat:
Zitat von Viktoria001 Beitrag anzeigen
Muss der Vermieter in diesem Fall den Mietvertrag annehmen?
Nein.

Zitat:
Welche Rechte haben in diesem Fall die neuen Mieter?
Keine.

Zitat:
Ist es rechtskräftig, wenn die jetzige Vermieterin die Ablehnung des Mietvertrages übermittelt und nicht der Vermieter selbst?
Das hat nichts mit "rechtskräftig" zu tun.
Es gibt keinen rechtsgültigen Vertrag, deshalb muss dieser auch nicht "widerrufen" oder "abgelehnt" werden.

Die Mieter sind selbst schuld, wenn sie ihre Wohnung kündigen, obwohl der Vermieter den Vertrag noch unterschrieben hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2011, 22:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Zitat:
Zitat von Viktoria001 Beitrag anzeigen
Muss der Vermieter in diesem Fall den Mietvertrag annehmen?
nein, es ist kein mietvertrag zustande gekommen. ein mietvertrag muss sowohl von den mieterinnen als auch von der vermieterin unterschrieben werden (es sei denn, er wird mündlich vereinbart). solange aber nur die mieter unterschrieben haben, ist kein vertrag mit dem vermieter zustande gekommen. er ist auch nicht verpflichtet "anzunehmen".

Zitat:
Welche Rechte haben in diesem Fall die neuen Mieter?
gar keine.

Zitat:
Ist es rechtskräftig, wenn die jetzige Vermieterin die Ablehnung des Mietvertrages übermittelt und nicht der Vermieter selbst?
es ist so, dass dieser mietvertrag gar nicht "abgelehnt" werden muss. er wird ja sowieso erst dann gültig, wenn der vermieter unterschreibt. wenn er das nicht tut, ist er nicht wirksam und es ist egal, wer über was informiert oder nicht...

mir ist allerdings diese unterscheidung zwischen "vermieterin" und "vermieter selber" etwas verwirrend... (was aber am ergebnis nichts ändert, es ist kein vertrag zustande gekommen...)

tipp: bei solchen sachen immer erst warten, bis man was schriftliches in händen hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 01:12
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Die viel interessantere Frage ist doch hier, ob der Makler sich regresspflichtig macht, wenn er dem potentiellen Mieter einen Mietvertrag verbindlich zusagt, obwohl er dazu gar nicht ermächtigt ist.

Da wäre dann erstmal ganz genau zu prüfen, welche Zusage der Makler gemacht hat.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 10:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Der Makler hat keine Zusagekompetenz, wenn er dazu nicht ausdrücklich vom Vermieter bevollmächtigt ist. Der Makler weist lediglich Vertragsgelegenheiten nach oder vermittelt solche. Die Entscheidung liegt beim Vermieter. Das ist das Grundwesen des Maklerrechts (652 BGB). Hier ist kein Vetrag zustande gekommen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 23:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.063
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

He Leute - wie sieht´s denn mit der CIC aus ??!!
Die vermeintlich neuen Mieter haben im Vertrauen auf den Vertragsschluss ("später soll der Vermieter seine Unterschrift setzen") ihre alte Wohnung sogar schon gekündigt. Zumindest müsste der vermeintliche Vermieter diesen Leuten doch alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen, oder ? Oder sonst der Makler, wenn er entsprechende Aussagen machte, zu denen ihn der Vermieter gar nicht bevollmächtigt hatte (-> "falsus procurator", 823 oder sowas ähnliches).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 23:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Der Makler hat keine Zusagekompetenz, wenn er dazu nicht ausdrücklich vom Vermieter bevollmächtigt ist. Der Makler weist lediglich Vertragsgelegenheiten nach oder vermittelt solche. Die Entscheidung liegt beim Vermieter. Das ist das Grundwesen des Maklerrechts (652 BGB). Hier ist kein Vetrag zustande gekommen!
Das ist bloß überhaupt nicht der Punkt.

Der Punkt ist: hat der Makler etwas verbindlich zugesagt, und wenn ja - was hat er zugesagt?

Wenn der Makler eine verbindliche Zusage macht, ohne dafür vom Vermieter ermächtigt worden zu sein, dann wird er gegenüber dem Mieter u.U. regresspflichtig.

§652 BGB hat dem beschriebenen Fall nichts zu tun.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 23:45
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
He Leute - wie sieht´s denn mit der CIC aus ??!!
Die vermeintlich neuen Mieter haben im Vertrauen auf den Vertragsschluss ("später soll der Vermieter seine Unterschrift setzen") ihre alte Wohnung sogar schon gekündigt. Zumindest müsste der vermeintliche Vermieter diesen Leuten doch alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen, oder ? Oder sonst der Makler, wenn er entsprechende Aussagen machte, zu denen ihn der Vermieter gar nicht bevollmächtigt hatte (-> "falsus procurator", 823 oder sowas ähnliches).
Denkt doch einfach mal logisch...

Der Vermieter haftet für ein Verschulden des Maklers nur dann, wenn er von dessen schuldhaften Handeln vorher wusste oder hätte wissen müssen.

Der Makler haftet ggf. für eigenes schuldhaftes Verhalten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 23:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
He Leute - wie sieht´s denn mit der CIC aus ??!!
Culpa in contrahendo? nö.

Zitat:
Die vermeintlich neuen Mieter haben im Vertrauen auf den Vertragsschluss ("später soll der Vermieter seine Unterschrift setzen") ihre alte Wohnung sogar schon gekündigt.
naja, wenn man es gemein ausdrücken will, könnte man sagen, der vermieter kann nichts für die dummheit der vermeintlichen mieter...

Zitat:
Zumindest müsste der vermeintliche Vermieter diesen Leuten doch alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen, oder ?
nein. es ist kein vertrag zustande gekommen.

Zitat:
Oder sonst der Makler, wenn er entsprechende Aussagen machte, zu denen ihn der Vermieter gar nicht bevollmächtigt hatte (-> "falsus procurator", 823 oder sowas ähnliches).
es ist unklar, was der makler gesagt hat. ich halte eine verbindliche zusage des maklers für völlig unwahrscheinlich. warum sollte ein makler sowas machen? der hat wahrscheinlich gesagt: "unterschreiben sie hier und hier und dann geht das zum vermieter und der schickt ihnen dann den unterschriebenen vertrag zu...." irgendwas in die richtung. das ist von einem vertragsabschluss weit entfernt. das ist lediglich blabla.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 00:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.063
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1063 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Kann Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung von Marklerin zugesagt worden ist.

Ich fand es gar nicht unklar, was der Makler gesagt hat -- WENN die Formulierungen im Sachverhalt exakt waren. Sonst würde ich eine solche Zusage natürlich auch für unwahrscheinlich halten.
Ist doch aber gemein -- was sollen denn jetzt die armen kleinen naiven Fast- Mieter machen, so ohne Wohnung plötzlich ?
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kann der Vermieter Mietvertrag verweigern? Mietrecht 09.05.2010 13:44
Vermieter verkauft Wohnung, neuer Mietvertrag für alten Mieter notwendig? Mietrecht 09.12.2009 14:23
Darf Vermieter mit Räumungstitel Wohnung betreten, wenn noch Möbel drinstehen? Mietrecht 16.03.2009 03:27
Wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht unterschreibt..? Mietrecht 06.11.2008 20:10
Vermieter kann Wohnung nicht rechtzeitig frei stellen Mietrecht 09.05.2007 12:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN