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Kann Niessbrauch verkauft werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann Niessbrauch verkauft werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2005, 22:41
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Registriert seit: Sep 2005
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Kann Niessbrauch verkauft werden?

Hallo,
ich weiß nicht, was ich machen soll:
vor 11 Jahren übertrug mein Vater die Hälfte des Hauses auf mich, schenkungsweise, ließ aber für sich selbst und seine Frau lebenslangen Niessbrauch eintragen.
Nun ist mein Vater tot - meine Stiefmutter ausgezogen. Sie will mir ihren Niessbrauch verkaufen. Für 20.000 Euro.
Ich selbst wohne auch in diesem Haus und zahle Miete an meine Tante, der die andere Haushälfte gehört. Wir haben immer Schönheitsreparaturen gemacht, unsere Wohnung ist gepflegt. Die Hälfte meiner Stiefmutter ist total verwohnt, sehr stark renovierungsbedürftig. Sie will, dass ich für die Kosten aufkomme, zusätzlich zu den Niessbrauchs-Kaufkosten.
Ich fühle mich übervorteilt.
Kann man NB verkaufen?
Wie berechnet sich der Wert?
Muss ich renovieren?
Bitte helft mir, ich habe keine Ahnung und Angst, etwas falsch zu machen. Ich habe nur wenig Geld und meine Familie zu versorgen, darum wäre eine falsche Entscheidung fatal.
Danke fürs Lesen!
Ina
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 00:31
V.I.P.
 
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AW: Kann Niessbrauch verkauft werden?

Hallo!

Zunächst einmal, dürfen wir hier keine rechtliche Auskunft auf konkrete Sachverhalte geben. Im Anbetracht der Wichtigkeit des Anliegens ("fatale" Folgen wurden erwähnt) muss ich dringend dazu raten, einen Anwalt hinzu zuziehen!

Bitte beachten Sie auch die Regeln dieses Forums!


MfG


Peter
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2005, 10:33
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Registriert seit: Sep 2005
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AW: Kann Niessbrauch verkauft werden?

OK.
Kann man Nießbrauch an einer Immobilie an den Eigentümer verkaufen?
Und nun? Jetzt ist kein Einzelfall mehr erkennbar, oder?
Grüße
Ina
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2006, 12:26
Boardneuling
 
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AW: Kann Niessbrauch verkauft werden?

Wenn das Nießbrauch Recht so gestaltet ist, daß es veräußert werden kann, kann man aes veräußern.
20 K sind billig. Was Besseres kann Dir nicht passieren.
Gehe zum Notar, der regelt des Rest.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2006, 13:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 1.297
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AW: Kann Niessbrauch verkauft werden?

§ 1059 BGB - Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.

Demnach kann ein Niessbrauch doch nicht verkauft werden, oder?

Malti
__________________
Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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