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Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Dies ist eine Diskussion zu Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 18:11
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Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komplizierte Frage.

Partei A+B haben eine Wohnung geerbt an der die Oma der beiden Parteien ein Wohnrecht auf Lebzeit hat. Besagte Oma ist nun ins Pflegeheim gekommen und die Wohnung wurde zum Verkauf gestellt. Die Wohnung wurde nun verkauft und die Oma soll ihr Dauerwohnrecht ausbezahlt bekommen. Der Onkel der Parteien A+B ist als Vormund eingesetzt und hat die Löschung des Wohnrechts beim Notar hinterlegt. Jetzt da der Vertrag beglaubigt wurde überlegt der Onkel ob er nicht nun doch von der Löschung zurück treten möchte um die Wohnung zu vermieten anstatt die Auszahlung des Wohnrechtes in Anspruch zu nehmen. Die Frage ist jetzt ob er diese so einfach kann und wer für die dann entstehenden Kosten aufkommen muss. Der Notar kann diese Frage gegenwärtig nicht beantwortetn.
Hat da jemand eine Ahnung?
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Alt 19.02.2010, 10:42
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

M.E.kann er das nicht (mehr). Aber der Notar sollte das prüfen! Das ist sein Job!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 10:57
V.I.P.
 
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Ich frage mich sowieso, ob hier eine Vermietung aufgrund des Wohnrechts möglich ist. Es geht doch anscheinend nicht um ein Nießbrauchsrecht!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:21
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Der Grundbucheintrag beeinhaltet das eine Vermietung möglich ist um im Heimfalle Kosten zu decken.

Eigentlich bin ich auch der Meinung das es nicht möglich ist alles wieder rückgängig zu machen, was mich nur stutzig macht ist das der Notar sich nicht äußern kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 15:36
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Es ist denkbar, dass dazu die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden musste...
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  #6 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 16:03
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Das kann natürlich sein, allerdings hat meine Oma die Löschung noch selber unterschrieben und mein Onkel ist nachträglich erst mal der Bevollmächtigte weil noch keine direkte Vormundschaft vorliegt, dass dauert ja immer ein bißchen. Kann er sowas denn nachträglich rückgängig machen? Zur Löschung war meine Oma ja noch geschäftsfähig.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 17:06
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Sorry aber jetzt wird die Frage persönlich (nicht mehr fiktiv) und darf nicht mehr beantwortet werden!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 17:56
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

OK, mein Fehler, eine andere Frage ist wer trägt in so einem entstandenen Fall die Kosten?
Die Käufer renoviern bereits und der Vertrag muss dann ja rückgängig gemacht werden, kommen dafür die Eigentümer oder der Nutzer des Dauerwohnrechts auf?
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 21:38
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Zitat:
Zitat von Jessman
Die Käufer renoviern bereits und der Vertrag muss dann ja rückgängig gemacht werden,
Wie kommen Sie darauf?
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  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 08:49
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AW: Kann man vom Dauerwohnrecht trotz eines bestehenden noteriellen Vertrages zurück tret

Wenn die Löschung zurück genommen wird kann die Wohnung doch nicht verkauft werden, im Vertrag wurde festgehalten das die Käufer vorab in die Wohnung dürfen um Renovierungen durchzuführen.
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