Dies ist eine Diskussion zu Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? folgende Ausgangslage: Ein Wohnungseigentümer lässt im Rahmen einer Renovierung und Verschönerung auch neue Heizkörper einbauen. Grund: In Bad und Küche waren früher lediglich Rohrschlaufen in Form eines umgedrehten "U". Nun sind dort Heizkörper in Form einer "Leiter" mit Automatikentlüftern montiert. Die Automatikentlüfter sind wichtig, denn die Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk (wo sich also im Zweifelsfall die Luft in den Heizkörpern sammelt). Das Problem: Die Automatikentlüfter funktionieren offenbar nicht richtig und die Heizkörper bleiben zu Beginn der Heizperiode kalt. Erst händisches Entlüften sorgt für Abhilfe, und die Heizkörper werden heiß. Neue Automatikentlüfter wurden eingebaut - aber ohne das Problem zu beheben. Der Wohnungseigentümer hat bereits bei der Installationsfirma interveniert und möchte den Druck erhöhen. Nun kommt aber eine schriftliche Aufforderung der Hausverwaltung, die Heizkörper binnen einer sehr knapp gesetzten Frist (1 Woche) wieder rückbauen zu lassen, also wieder die U-förmigen Rohre einbauen zu lassen. Grund ist, dass ein Nachbar unter der betroffenen Wohnung sich beschwert hat. Weiß jemand, wie in so einem Fall die Rechtslage ist? |
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Über was hat sich der Nachbar denn überhaupt beschwert? Der optische Eindruck der neuen Heizkörper geht ihn einen feuchten Kehricht an, ist ja nicht seine Wohnung. |
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
. Wie schon gesagt: Offenbar haben die Automatikentlüfter zu Beginn der Heizsaison nicht richtig angeschlagen und dementsprechend auch nicht richtig entlüftet und der Heizstrang blieb kalt.Erst das händische Entlüften hat für Abhilfe gesorgt. Das Problem wird auch dadurch verzwickt, dass der Wohnungseigentümer mit den neuen Heizkörpern nicht weiß, ob die Heizanlage im Keller richtig funktioniert. Hat evtl. jemand eine Idee oder einen Vorschlag, wie man in so einem Fall weiter vorgehen kann? |
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Die Zentralheizungsanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum! Eine Änderung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer. Das Verlangen der HV ist rechtens! |
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Mit wem wurde das besprochen und wer hat das genehmigt?
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
Da es also prinzipiell funktioniert, meine ich, dass man doch die Chance bekommen sollte, eine Lösung zu finden, ohne das alles sofort wieder rückgebaut wird. Man müsste allerdings mal ernsthaft nachforschen, woran das "Entlüftungsproblem" liegt. Wenn sich dabei dann herauststellen sollte, es funktioniert automatisch nur nach der alten Methode, dann wäre ein Rückbau ja völlig ok. Aber solange die Chance besteht, dass es sich lediglich um ein Problem der "Feinjustierung" handelt, wäre es doch nachvollziehbar, wenn man diese Chance nutzen möchte, oder? Zitat:
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
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| AW: Kann Hausverwaltung verlangen, dass neue Heizkörper wieder abgebaut werden? Zitat:
. Komischerweise war von Eigentümerversammlung nie die Rede, als das Vorhaben mit der HV diskutiert wurde .Wenn das klar gewesen wäre, wäre der Umbau nie durchgeführt worden, sondern sofort als aussichtsloses Unterfangen ad actas gelegt worden. |
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