Dies ist eine Diskussion zu Kann ein WEG-Beschluss verwirken? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann ein WEG-Beschluss verwirken? kann ein Beschluss verwirken (verjähren) und wenn ja, nach welchem Zeitraum? Beispiel: Eine WEG beschließt die seit Jahren in das Gemeinschaftseigentum eingegangenen „Wildpflanzungen“ (Sträucher und Bäume) wieder zu entfernen. Auch im 6. Jahr nach dieser Beschlussfassung ist dieser Beschluss nicht umgesetzt bzw. soll im 6. Jahr „wieder einmal“ umgesetzt werden. Ist der Beschluss noch gültig oder müsste er inzwischen neu gefasst werden? Vielen Dank für Eure Infos! |
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| AW: Kann ein WEG-Beschluss verwirken? Der Beschluss ist noch gültig. Er verjährt nicht! |
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