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Kann ein WEG-Beschluss verwirken?

Dies ist eine Diskussion zu Kann ein WEG-Beschluss verwirken? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2010, 12:34
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Kann ein WEG-Beschluss verwirken?

Hallo zusammen,

kann ein Beschluss verwirken (verjähren) und wenn ja, nach welchem Zeitraum?

Beispiel: Eine WEG beschließt die seit Jahren in das Gemeinschaftseigentum eingegangenen „Wildpflanzungen“ (Sträucher und Bäume) wieder zu entfernen. Auch im 6. Jahr nach dieser Beschlussfassung ist dieser Beschluss nicht umgesetzt bzw. soll im 6. Jahr „wieder einmal“ umgesetzt werden.

Ist der Beschluss noch gültig oder müsste er inzwischen neu gefasst werden?

Vielen Dank für Eure Infos!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2010, 10:57
V.I.P.
 
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AW: Kann ein WEG-Beschluss verwirken?

Der Beschluss ist noch gültig. Er verjährt nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2010, 11:08
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AW: Kann ein WEG-Beschluss verwirken?

Danke! Das ist eine klare Aussage!

Vielen Dank und schönen Tag noch.
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