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Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 21:03
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Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Guten Abend.


Mal angenommen eine Vermieterin beauftragt einen Immobilienmakler und dieser läd 2 Personen ein um den Mietvertrag für eine Wohnung zu machen.

Zum Schluss stellt dieser Makler seinen Teil vor und stellt eine Rechnung in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
So wie Anfangs verstanden wurde, beinhaltet dieser die 2 monatige Kaution die von der Vermieterin verlangt wird + der Teil den der Makler erhält.

Konkrete Zahlen: 2x Kaltmiete 744€
1X Provision 141€

Das hat diese beiden Personen zuhause stutzig gemacht und sie haben sich mehr darüber informiert und festgestelltt, dass diesen Betrag komplett der Makler erhält.


Nun möchten diese 2 Personen den Maklervertrag und den Mietvertrag (Mietverhältnis beginnt ab 01.05.09) schnellstmöglich widerrufen bzw. kündigen.

Haben diese Leute das Recht einen Widerruf auszusprechen bzw. wie soll dieser Aussehen?
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Alt 31.01.2009, 13:56
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AW: Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Hier verstehe ich nur "Bahnhof"! Was ist wirklich vorgefallen?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 14:18
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AW: Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Hallo


Nun zusammengefasst lautet meine Frage.

Ob Mieter die kürzlich 1x Mietvertrag und 1x Maklervertrag (Provision) am selben Tag unterzeichnet haben, diese beiden aber am nächsten auch sofort wieder widerrufen können, da sie nicht informiert waren was Provisionen sind usw.?

Also ob diese Mieter vom Widerrufsrecht gebrauch nehmen können und beide Verträge zwischen Makler + Vermieter widerrufen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 15:06
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AW: Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Zitat:
Zitat von TBAI
Ob Mieter die kürzlich 1x Mietvertrag und 1x Maklervertrag (Provision) am selben Tag unterzeichnet haben, diese beiden aber am nächsten auch sofort wieder widerrufen können, da sie nicht informiert waren was Provisionen sind usw.?
Also ob diese Mieter vom Widerrufsrecht gebrauch nehmen können und beide Verträge zwischen Makler + Vermieter widerrufen können.
Nein! Maklerprovision wird fällig, wenn der Mietvertrag durch Tätigkeit des Makler zustande kam. Der Mietvertrag kann nicht widerrufen werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 20:10
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AW: Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Will der Vermieter noch zusätzlich Kaution haben?

Ja der Vermieter möchte auch zusätzlich ein Kaution in höhe von 2KM.

Das heißt für die Mieter, dass sie nicht die Möglichkeit haben den Mietvertrag zu widerrufen bzw. kündigen und die Maklercourtage nicht zu bezahlen?

Sollte ein Fehler im Maklervertrag auftretten wie z.B. falsche Angabe des Obergeschosses läßt sich auch kein Vorteil für die Mieter herrausholen?
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 16:57
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AW: Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden?

Zitat:
Zitat von TBAI
Das heißt für die Mieter, dass sie nicht die Möglichkeit haben den Mietvertrag zu widerrufen bzw. kündigen und die Maklercourtage nicht zu bezahlen?
So ist es!
Zitat:
Sollte ein Fehler im Maklervertrag auftretten wie z.B. falsche Angabe des Obergeschosses läßt sich auch kein Vorteil für die Mieter herrausholen?
Nein, was soll das sein?
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