Dies ist eine Diskussion zu Kann der Verwalter Gerichts/Anwaltstermine extra berechnen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann der Verwalter Gerichts/Anwaltstermine extra berechnen? Ein Eigentümer drängt nun darauf das dieses endgültig abgestellt wird. Muß die WEG dann einstimmig beschließen das dieses mittels Anwaltlicher Hilfe durchgestzt wird und darf der Verwalter den notwendigen Zeitaufwand für Anwalts bzw Gerichtsgänge extra berechnen? Ebenso bei einem Gang zum Notar wegen der Verwalterzustimmung bei Verkauf einer WE?? Fallen diese Gänge unter den normalen Verwaltungsaufwand?? Danke |
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| AW: Kann der Verwalter Gerichts/Anwaltstermine extra berechnen? Das kommt darauf an, was im Verwaltervertrag steht. Im Allgemeinen gehören die angesprochenen Aufwendungen nicht zum normalen Verwaltungsaufwand. Dies sollte aber im Vertrag, den die WEG mit dem Verwalter geschlossen hat, einzeln aufgeführt sein. |
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| AW: Kann der Verwalter Gerichts/Anwaltstermine extra berechnen? Das ist korrekt. Wobei dieses, gegenüber dem Mieter, nicht die Aufgabe des WEG-Verwalters ist sondern des Vermieters der Wohnung! |
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