Dies ist eine Diskussion zu Kanalisationskosten nach Kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kanalisationskosten nach Kauf Person A ist eigentuemer und bewohner eines Reihenhauses (RH1) (seit ca. 20 Jahren). Person B kaufte vor ca. 1 Jahr von Person C ein Reihenhaus (RH2) der an das Grundstueck des RH1 grenzt. Die 2 Haueser werden von eine gemeinsame Kanalisation bedient. Fuer Wartungsarbeiten usw. auf den gemeinsamen Teilen fallen die Kosten, laut verstaendnis des B, auf beides A und B zu haelfte. Es besteht angeblich Sanierungsbedarf auf die Kanalisation, und Sanierung wird von A verlangt. A will die Sanierungen im Auftrag geben. Beides A und C hatten vor dem Verkauf des RH2 an Person B (heisst, vor notarisierung des Kaufvertrages), Kenntnis von dieser Sanierungsbedarf. B hatte bis Heute kein Kenntnis davon (C hat es natuerlich gegenueber B geschwiegen, A hatte eigentlich gegenueber B kein Auskunftspflicht). A ist selbstverstaendlich fuer 50% der Sanierungskosten zustaendig und bereit fuer sein Teil der Kosten aufzukommen. Die erste Frage ist, ob B oder C fuer die zweite haelfte der Sanierungskosten zustaendig ist. Die zweite Frage ist, wenn B zustaendig ist, ob C erst zahlen muss und dan C in Regress stellen, oder ob A (als Auftraggeber) C in Regress stellen muss. |
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| AW: Kanalisationskosten nach Kauf Dafür aufkommen müssen natürlich beide (A+B). Da C jedoch dem B diesen "Mangel" verschwiegen hat (wenn er davon wusste), kann B gegenüber C Schadensersatz geltend machen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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