Dies ist eine Diskussion zu Kamin bei Wohnrecht? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kamin bei Wohnrecht? Zwei Brüder (A und B) leben in einer Erbengemeinschaft und der Vater C hat Wohnrecht auf Lebenszeit mit zusätzlicher alleiniger Nutzung eines Raumes, z.B. eines Kellerraumes. Mal angenommen er hätte bei Minderjährigkeit von A und B in diesen Raum einen Kaminofen gestellt und genutzt. Wenn nun A, der mittlerweile volljährig ist, nach einem Kaminbrand Angst hätte, den Ofen weiter in Betrieb zu wissen, könnte er ohne Zustimmung von B, C den Ofen entfernen lassen? Wie würde es generell bei Entscheidungen aussehen, wenn sich A und B uneinig sind? Es gäbe ja dann keine Mehrheit bei Abstimmungen, sondern entweder 100% oder 50%.?! Danke im Voraus |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Das Entfernen könnte nur mit Mehrheit beschlossen werden. Die ist hier nicht möglich. Es sei denn, es könnte eine konrkrete Gefahr durch den Ofen nachgewiesen werden. |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Vielen Dank für die Antwort! Wie würde so eine konkrete Gefahr aussehen in so einem Fall? Mal angenommen, der Schornsteinfeger würde regelmäßig kommen, so würde er doch Gefahren oder Mängel erkennen? Und wenn nun C sich solch einen Ofen in die von ihm bewohnten Räumlichkeiten zusätzlich stellen wollte, müßte dann auch die Mehrheit dafür sein? |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Hi.. und um solches Kaspertheater zu vermieden, hätte sich der Papa die Bude lieber bis zu seinem Tod behalten wollen, oder MINDESTENS auch ein Niessbrauchrecht einräumen lassen sollen... *zwinker* Chris |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Dem Papa hat die Bude vorher nie gehört. |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Zitat:
Hi..... ....gggg....OK....das ist wieder was anderes....!! Chris |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Grundsätzlich würde es an der Situation auch nicht viel ändern Die Frage ist, was der Vater in der bewohnten Wohnung verändern könnte mit der Zustimmung von nur einem der Brüder Wie z.B. den Einbau eines Kamins |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Zitat:
Hi... um wenigstens noch was halbwegs vernünftiges zu sagen.... Bauliche Veränderungen sind dem Vater nur unter Zustimmung der Eigentümer (also beiden Brüdern) erlaubt. In wieweit die Kamninsache einer baulichen Veränderung gleich kommt, kann ich aus der ferne NICHT beurteilen. In solchen Fällen sind Steitereien auch vorprogrammiert, deshalb wäre es durchaus wichtig, das die Brüder mit einer Stimme sprechen und intern die Zuständigkeiten klären...sollte dies nicht gelingen, kann einem ja jeder Mieter oder auch der Vater nur leid tun. Selbst das Verhältnis unter den Brüdern würde auf Dauer sicher leiden, wenn widersprüchliche Meinungen sind immer mal wieder möglich. Gruß Chris |
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Zitat:
Zitat:
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| AW: Kamin bei Wohnrecht? Noch mal eine ganz blöde Frage, aber ich werde einfach nicht fündig im Internet. Kennt jemand eine Seite, auf der es diesbezüglich Paragraphen gibt? Also wegen Wohnrecht und welche Rechte man damit in der bewohnten Wohnung hat? Danke im Voraus |
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