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Kabelanschluss abbestellen

Dies ist eine Diskussion zu Kabelanschluss abbestellen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.11.2010, 11:03
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Kabelanschluss abbestellen

Hallo,
angenommen Person A hat sich vor über 15 Jahren eine Eigentumswohnung in der Gemeinschaft B gekauft. Im kaufvertrag u. im grundbuch ist vermerkt, dass der Kabelanschluss zum Objekt gehört (bei denjenigen, die danach gekauft haben auch). Angenommen, dass seit kurzen mit den neuen Eigentümern über 80% dafür sind den Kabelanschluss für die gemeinschaft zu kündigen (es könnte ja sonst jeder für sich bezahlen bzw. DVB-T, t-Home, Satellit etc. gibts ja auch. Besteht die möglichkeit darüber bei der nächsten Eigentümerversammlung abzustimmen, dass zum nächstmöglichen termin gekündigt wird? Wenn ja, ist dafür eine absolute Mehrheit nötig oder reichen 50% ???

Danke schonmal
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Alt 26.11.2010, 11:10
V.I.P.
 
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AW: Kabelanschluss abbestellen

Das WEG-Reformgesetz hat mit der Bestimmung des § 22 Abs. 2 WEG eine neue Beschlusskompetenz zur qualifizierten Beschlussfassung über Modernisierungen des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend § 559 Abs. 1 BGB bzw. zu dessen Anpassung an den Stand der Technik geschaffen. Die Wohnungseigentümer können hiernach auch bei noch intakter Gemeinschaftsantennenanlage über den Anschluss an das Breitbandkabel unter folgenden Voraussetzungen beschließen:

* Dem entsprechenden Beschluss müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen und dabei
* mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren,
* die Beschlussfassung hat nach dem gesetzlichen Kopfstimmprinzip des § 25 Abs. 2 WEG zu erfolgen.
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