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Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 07:49
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Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

Beim Kauf seiner Eigentumswohnung hat A hat 4 KFZ-Stellplätze miterworben.

A möchte nun auf 2 dieser KFZ-Stellplätze ein Pavillion (keine feste Montage) aufstellen.

Kann A dieses Pavillion ohne Zustimmumung der WEG aufstellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 08:11
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AW: Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

Nein, da die KFZ-Stellflächen lediglich ein Sondernutzungsrecht mit eben genau definierter Nutzung darstellen.
Auch würde es die Charakteristik der Wohnanlage verändern.


Lg. aus München
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 10:25
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AW: Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

hallo Monaco501,

auch nicht wenn man es nur als "KFZ-Schutz" für den Winter aufstellen will?

Grüße Felice
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 11:14
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AW: Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

...dann wäre es sogar ein Bauliche Anlage (ähnlich, wie Carport) welches der LBO (Landesbauordnung) unterliegt.

Was wäre denn überhaupt erlaubt ??? -- Lediglich eine Schutzhülle (Folie) als Überwurf .


Sinn macht dies deshalb, das es zwar Stellplätze sind, aber eben keine Garagen oder Carports.

Somit sollte mit einem "schönen Architektenentwurf" und gezeichneten Rankpflanzen die WEG per Antrag überzeugt werden, um sodann einen Bauantrag bei der Kommune (Baubehörde) einreichen zu können.


Hört sich souverän an, aber meist ruft dieses sofort die Neider und Gegner auf den Plan.

Hierzu wünsche ich schon mal viel Fingergeschick und sympatische Überzeugungskraft

Problem Nr. 2 wäre, wenn die Anlage auf der Grundstücksgrenze stehen sollte, ist auch noch der Nachbar mit im Boot!


Lg. aus München
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