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Ist ein nach §513 BGB im Grundbuch verankertes Vorkaufsrecht vererbbar?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein nach §513 BGB im Grundbuch verankertes Vorkaufsrecht vererbbar? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 19:58
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Ist ein nach §513 BGB im Grundbuch verankertes Vorkaufsrecht vererbbar?

Hi,

schon mal im vorraus vielen Dank für alle, die mir weiterhelfen können.

Folgendes fiktives Problem:

Es steht ein Hauskauf (Zweifamilienhaus) an. Im Grundbuch ist ein gemeinschaftliches Vorkaufrecht gemäß § 513 BGB für drei Personen eingetragen.
Zwei Personen sind schriftlich davon zurückgetreten. Die dritte Person ist verstorben, jedoch wohnt der Sohn noch in der Wohnung. Die Frage ist jetzt folgende. Vererbt sich das Vorkaufsrecht des Elternteils nach dem Tod automatisch auf den Sohn oder erlischt das Vorkaufrecht des Elternteils durch Ihren Tod?

Mit Google bin ich nicht schlüssig fündig geworden, jetzt hoffe ich Ihr könnt mir weiterhelfen...

Beste Grüße
Kharthar
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 11:05
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AW: Ist ein nach §513 BGB im Grundbuch verankertes Vorkaufsrecht vererbbar?

Der Vorkaufsberechtigte kann das Vorkaufsrecht nicht vererben oder verkaufen. Es erlischt mit Tod des Berechtigten!
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