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Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 17:54
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Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht?

Hallo!
Nehmen wir mal an:

Hausmiteigentümer A möchte Hausmiteigentümer B seinen hälftigen Hausanteil verkaufen. Ist es Pflicht im Kaufvertrag einen "Ausschluss der Sachmängelleistung" aufzuführen oder ist dieser Teil nur ein Entgegenkommen dem Verkäufer gegenüber? Muss dieser Satz im Kaufvertrag enthalten sein?

Ich freue mich über jede Antwort!
LG
Schnaufschnecke
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 17:58
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AW: Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht?

Zitat:
Zitat von Schnaufschnecke
Hallo!
Nehmen wir mal an:

Hausmiteigentümer A möchte Hausmiteigentümer B seinen hälftigen Hausanteil verkaufen. Ist es Pflicht im Kaufvertrag einen "Ausschluss der Sachmängelleistung" aufzuführen oder ist dieser Teil nur ein Entgegenkommen dem Verkäufer gegenüber? Muss dieser Satz im Kaufvertrag enthalten sein?

Ich freue mich über jede Antwort!
LG
Schnaufschnecke
Nein, der Satz ist nicht Pflicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 20:34
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AW: Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht?

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Nein, der Satz ist nicht Pflicht.
Er ist allerdings üblich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 21:24
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AW: Ist ein "Ausschluss der Sachmängelhaftung" im Hauskaufvertrag Pflicht?

Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten!

LG
Schnaufschnecke
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