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Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 18:36
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Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

mehrere Eigentümergemeinschaften haben eine Tiefgarage,

jetzt will ein TG Einstellplatzeigentümer für seinen Mieter eine gesonderte Steckdose vom Gemeinschaftsstrom mit seperaten Zähler an seinem TG Platz einrichten.

Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG?


m.f.G.

ManfredS
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 11:09
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AW: Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

M.E. ja!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 11:20
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AW: Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
M.E. ja!
Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt sich die Vermutung!?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 11:55
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AW: Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

Die Stromleitung ist Gemeinschaftseigentum. Sie soll verändert werden. Auch wird die Verwalterabrechnung dadurch beeinflusst.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:14
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AW: Ist das eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG!?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die Stromleitung ist Gemeinschaftseigentum. Sie soll verändert werden. Auch wird die Verwalterabrechnung dadurch beeinflusst.
Danke für die Antwort,

aber beinhaltet das nur wegen dem Gemeinschaftseigentum
eine bauliche Veränderung,

oder gibt es da noch andere Leitlinien!?

Was bedeutet eigentlich eine bauliche Veränderung nach dem WEG???

m.f.G.

Manfreds

Geändert von ManfredS (21.01.2012 um 18:13 Uhr).
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