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Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Dies ist eine Diskussion zu Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.07.2010, 14:50
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Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Miteigentümer T baute 2005 einen Sandkasten auf die Gemeinschaftsfläche (mit dem Boden verbunden). Zu diesem Zeitpunkt war er alleiniger Eigentümer des Hauses. Die drei Wohnungen wurden im Laufe der nächsten zwei Jahre an andere Personen verkauft. Wem gehört nun dieser Sandkasten und wer ist für die Instandhaltung zuständig?
T ist der Meinung, der Sandkasten sei sein Eigentum und daher ist eine Instandhaltung nicht von der Gemeinschaft, sondern von denjenigen zu bezahlen, die diesen nun nutzen.
Die jetzigen Nutzer sehen den Sandkasten als Gemeinschaftseigentum an. Wer hat Recht?

Mephala
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 14:27
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AW: Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Der Sandkasten auf dem Gemeinschaftseigentum "gehört" der Gemeinschaft!
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