Dies ist eine Diskussion zu In Eigentümergemeinschaft Vergrößerung der Terrasse erlaubt? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Die vorhandenen Terrassen und Balkone am Haus sind in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt (mit halber Quadratmeterzahl), deshalb gehe ich davon aus, daß die Terrassengröße Einfluß auf die Tausendstel-Berechnung, also auf die Teilungserklärung, hat und deshalb nicht so ohne weiteres verändert werden darf. Liege ich da richtig? Schon im Voraus herzlichen Dank für Antworten/Tipps zu diesem Problem! |
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| AW: In Eigentümergemeinschaft Vergrößerung der Terrasse erlaubt? Nein, darf es nicht. Dies ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und braucht die Zustimmung der anderen Eigentümer. Ist der Umbau erst vor kurzem gewesen, kann bzw muss die Hausverwaltung auf betreiben der anderen Eigentümer denjenigen anmahmen, den Umbau wieder rückgängig zu machen. Ist das Ganze schon einige Jahre her, wird es schwieriger, da es auch ein so etwas wie ein Gewohnheitsrecht gibt. |
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