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Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung?

Dies ist eine Diskussion zu Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 13:55
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Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung?

Hallo an alle,

mich würde mal folgender Sachverhalt interessieren:

Zur Zeit wohnt A in einem kleinen Haus, seine Pferde hat A separat in einem anderen Dorf eingestellt. A ist schon länger auf der Suche nach einem Hof mit Möglichkeit zur Pferdehaltung, um dort seinen Lebensabend zu verbringen.

Nun hat Verkäufer B einen Hof angeboten, der alle Voraussetzungen erfüllen würde. NUR, in dem Haus wohnen noch ältere Leute (schon seit längerer Zeit). B hat keine Möglichkeit, den Mietern zu kündigen, da er selber nur 200 m weiter entfernt wohnt.
Die Mieter nutzen nur das Wohnhaus, die Scheunen etc. müssen von dem Vermieter instand gehalten werden.

Wenn nun A den Hof auf Mietkaufbasis erwirbt, kann er dann den Mietern wegen Eigenbedarf (Altersruhesitz) kündigen? Weiss jemand, wie die Voraussetzungen dafür sind?

Danke für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 15:07
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AW: Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung?

Eigenbedarf kann der Käufer erst geltend machen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist! Allerdings ist das nicht so ganz einfach! Hier sollte überlegt werden ob die Nochmieter nicht mit einer Abfindung zum Auszug zu bewegen sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 12:28
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AW: Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung?

Danke!

A hat beschlossen, diese Schwierigkeiten B zu überlassen

B kann schließlich auch den Mietern kündigen (wegen Verhinderung wirtschaftlicher Verwertbarkeit etc.) Da soll B in den sauren Apfel beissen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 15:07
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AW: Immokauf, wann greift hier die Eigenbedarfskündigung?

Zitat:
Zitat von Ravenschecke
Danke!A hat beschlossen, diese Schwierigkeiten B zu überlassen
Tja, dann soll der halt für die Problemlösung sorgen. B muss nich verkaufen u. A. nicht kaufen.

Zitat:
B kann schließlich auch den Mietern kündigen (wegen Verhinderung wirtschaftlicher Verwertbarkeit etc.) Da soll B in den sauren Apfel beissen.
Das ist so einfach nicht möglich!
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