Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Immoblienkaufpreis falsch

Dies ist eine Diskussion zu Immoblienkaufpreis falsch innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 15:09
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 51
Keine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Immoblienkaufpreis falsch

Hallo, erst kurz Mitglied hier und schon jede Menge Probleme, bei denen ich Hilfe brauche:
Folgendes Problem: A und B haben an C gemeinschaftlich verkauft per Notravertrag. C verpflichtet sich im Kaufvertrag die Hypothekenschuld von A und B bei Bank X abzulösen. Eine weitere Verfügung wurde nicht getroffen. Dann kommt heraus, das durch Unachtsamkeit von C der Kaufpreis (von wem auch immer -Notar oder Bank) falsch ist - uns zwar in Höhe des Gesamtdarlehensbetrag und nicht in Höhe des eigentlichen
Kaufpreises, also Kaufpreis zzgl. Nebenkosten, Steuern etc.

Jetzt kommt B und will vom Rest (Nebenkostenfinanzierung) die Hälfte ausbezahlt haben da der Kaufpreis zu hoch ist. Die Bank will jetzt von nichts mehr wissen und jetzt ist C Schuld.

Muß man einen Überschuß nun auszahlen, obwohl im Kaufvertrag keinerlei Verfügung über die Verteilung der Restsumme geregelt wurde bzw. nur das Hypothek ausgeglichen wird? Ohne klare notarielle Regelung kann der Restbetrag ja nun x-beliebig zwischen den Käufern aufgeteilt werden. Wie kann B dann behaupten ihm stehe 1/2 vom Rest zu nur weil er 1/2 Haus verkauft hat?

Könnte der Notar nachträglich den Kaufpreis noch korrigieren das B beteiligt ist? Was wären die Voraussetzungen dafür?

Ich krieg bei dieser ganzen Sch... echt noch die Kriese

Danke und Gruß

Geändert von mapaka (29.11.2007 um 16:08 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 21:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Immoblienkaufpreis falsch

Ich habe das jetzt noch nicht verstanden:

ist im notariellen Kaufvertrag als Kaufpreis die Höhe der eingetragenen Grundschuld angegeben und das zurückzuführende Darlehen war inkl. aller Nebenkosten niedriger?
Also z.B. 200T KP=Grundschuld, aber nur 150T Darlehensrest zurückzuzahlen - und 50T sind nun "offen"?
Oder wurde explizit überhaupt gar kein Betrag im KV genannt?
Bitte noch etwas genauer darlegen - ich blicke hier leider nicht durch...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 22:05
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 51
Keine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immoblienkaufpreis falsch

Hallo Tiger 63,
der Kaufvertrag lautet mit Kaufpreis über € 150.000. Dies ist die Höhe des Darlehens und der Grundschuld. Eigentlich sollte der Kaufpreis nur € 130.000 betragen zzgl. Nebenkosten etc. = Finanzierungsbedarf und Grundschuld € 150.000. Eingetragen als Kaufpreis im Vertrag wurden aber
€ 150.000. Ich weiß das das dämlich war - aber seis drum - ist ums Eck.

Die € 130.000 entsprechen den Schulden der Verkäufer bei der Bank. Im Notarvertrag wurde nur vereinbart, das der Kaufpreis hier mit € 150.000 an ein Treuhandkonto geht zum Ablösen aller Verbindlichkeiten. Der Rest ging an das gemeinsame Konto von A und C (1 Verkäufer und der Käufer sind Eheleute). Wie erwähnt, wurde über eine Auszahlung der Hälfte des Restes an B absolut im Kaufvertrag nichts vereinbart. Weder eine Quote, noch ein Zahlungstermin noch sonst etwas. Daher kann doch B nicht aufgrund seines Anteils auch darauf schließen, vom Rest die Hälfte zu bekommen - zumal die Bank ja eine Kreditbedarfsermittlung
erstellt hat, wo man bestimmt ganz klar nachvollziehen kann, wie die € 150.000 sich zusammen setzen. Ist halt einfach dumm gelaufen mit dem Kaufpreis und auch nicht mehr rückgängig zu machen.

Das Restgeld ging auf das gemeinsame Konto von A und C. C hat seine Pflicht zur Kaufpreiszahlung ans Treuhandkonto vollständig erfüllt. Ob man C hier belangen kann ist fraglich. A und B haben aufgrund dessen das Sie hier beide gemeinschaftliche Verkäufer waren ja untereinander auch keinen Vertrag der besagt das A die Hälfte des Restes an B zu zahlen hat. Lt. Notar kann wohl deswegen B die A nicht belangen bzw. von A etwas fordern. B müsste schon zu C gehen - der hat aber den Kaufpreis lt. Vertrag aufs Treuhandkonto bezahlt. B war seinerzeit zudem damit einverstanden, das der Rest auf das gemeinsame Konto geht, da bewußt war, das dies die Nebenkosten sind. Das hat B mit Einrichtung des Treuhandkontos ja auch unterschrieben.

Naja, ich hoffe die A, B's und C's sind nicht all zu verwirrend.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 14:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Immoblienkaufpreis falsch

Zitat:
Könnte der Notar nachträglich den Kaufpreis noch korrigieren das B beteiligt ist? Was wären die Voraussetzungen dafür?

Ich krieg bei dieser ganzen Sch... echt noch die Kriese

Danke und Gruß
Ein notariell abgeschlossener Vertrag gilt, so wie verfasst wurde. Der Notar darf den Kaufpreis nicht mal eben so "korrigieren". Hier müsste ein Nachtrag beurkundet werden, der von allen Parteien zu unterschreiben ist.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 15:08
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 51
Keine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mapaka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immoblienkaufpreis falsch

Danke, wir haben zwischenzeitlich herausgefunden, das das Treuhandkonto gemäß Vereinbarung von allen
Beteiligten abgewickelt wurde. Daher kann B gar nichts fordern, weil er eben unterschrieben und somit
mit der Überweisung einverstanden war. Somit hat sich auch die Korrektur des Kaufvertrages letztendlich
erledigt - denn zugestimmt ist zugestimmt. Diese Forderung jetzt stellt eine Verletzung seiner Kaufvertrags-
verpflichtung dar. Daher können wir jetzt sogar noch Schadensersatz von B verlangen wegen den Anwaltskosten. Er hat ja alle Beteiligten dazu gezwungen wegen nichts einen Anwalt aufzusuchen. Der Spaß kosten B jetzt um die 600,00 € zzgl. seinen eigenen Kosten.

Naja, nochmal (bis jetzt jedenfalls) gut rausgekommen - es sei denn der nächsten Hammer ist schon
unterwegs.

LG
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsch Parken? Straßenverkehrsrecht 28.05.2010 16:31
NK-Abrechnung falsch? Mietrecht 22.11.2009 10:42
EV wohl falsch? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 12.10.2007 12:53
Falsch Verdächtigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.06.2007 17:10
Falsch geparkt - jedoch Adresse in der Anzeige FALSCH (Hausnummer) Straßenverkehrsrecht 22.12.2006 14:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN