Dies ist eine Diskussion zu Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - aus aktuellem Anlass eine Frage hier in die Runde! Fam. X möchte ein Haus kaufen und hört über Ortsbewohner von einem Verkauf innerorts. Man nimmt Kontakt zum Verkäufer auf und wird sich im Laufe der nächsten Tage tatsächlich einig. Jedoch ist auch ein Makler eingeschaltet, den Fam. X aber ausklammern möchte sowohl als auch der Verkäufer. Es wird beschlossen den 3-Monats-Vertrag abzuwarten, um dann regulär die weitere Abwicklung zu tätigen. 10 Tage vor Ablauf des Vertrages gibt die Maklerin einen wohl festen Interessenten an, der die volle Kaufsumme bereit ist zu zahlen. Der Verkäufer holt Rechtsauskunft ein, um die Absprache mit Fam. X zu klären. Die Mitteilung lautet (frei übersetzt), dass der Verkäufer im einem solchen Falle nicht nur die ausgemachte Provision an den Makler zu zahlen hat, sondern ggf. auch die Ausgleichssumme für eine evtl. Ersatzimmobilie, die dem jetzigen Interessenten angeboten werden kann, sollte diese im Preis höher sein! Kann jemand aus Erfahrung berichten, ob diese Vorgehensweise üblich ist...immer zum Tragen käme, sofern ein Ersatzobjekt voranden WÄRE... oder wäre dies ein Ausnahmefall??? Viele Grüße und danke im Voraus für rege Antwortbeteiligung |
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| AW: Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - Zitat:
Diese ist nicht verbindlich. Ein Immobilienkaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, alle sonstigen Absprachen sind nichtig. Zitat:
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| AW: Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - Zitat:
OK... bleibt die Frage, ob es diese Klausel mit der Ausgleichssumme überhaupt gibt , und wenn ja, unter welchen Kriterien sie fruchten kann. Denn.. der Notartermin wäre eigentlich schon längst von statten gegangen, wenn nicht diese Auskunft gekommen wäre!! |
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| AW: Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - Zitat:
Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Er sollte aber beweisbar sein. |
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| AW: Immobilienvertrag - vorzeitig beenden - Mal grundsätzlich: der Verkäufer kann immer und zu jeder Zeit verkaufen an wen er will! Es könnten lediglich Schadensersatzansprüche des Maklers aus einem bestehenden Maklervertrag entstehen. Dabei kommt es aber wesentlich auf die Form des Maklervertrages an. Schadensersatzklauseln, die vorformuliert sind, und mehr als 20% dessen ausmachen als die übliche Maklerprovision ausmachen sollen, sind ungültig. Sie bedürfen einer Individualvereinbarung! Woher kam denn diese "Rechtsauskunft"? Oder gab es eine Individualvereinbarung? Ein Grundstückskaufvertrag kann nie mündlich geschlossen werden! |
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