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Immobilienrecht

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.08.2009, 12:29
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Immobilienrecht

Mal angenommen, ein Käufer hat ein Grundstücks gekauft unter Übernahme eines dinglichen Wohnrechts. Eine Übernahme schuldrechtlicher Vereinbarungen aus dem Wohnrechtsbestellungsvertrag hat nicht stattgefunden. Das Recht wird im Grundbuch gelöscht auf Grund einer Löschungsbewilligung, die dem Grundbuchamt infolge eines Versehens vorzeitig, nämlich vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zwischen Käufer und Wohnrechtsberechtigten, vorgelegt worden ist. Welche Ansprüche hätte die Wohnrechtsberechtigte in diesem Fall gegenüber dem Eigentümer?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 17:05
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AW: Immobilienrecht

Wer hat denn die Bewilligung eingereicht und wieso versehen. Sie musste doch notariell erfolgen und der Berechtigte hat sie unterschrieben. War das versehntlich?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2009, 23:33
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AW: Immobilienrecht

Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen über eine Aufgabe des Wohnrechts gegen eine Abfindung wäre die Löschungsbewilligung bei einem Notar abgegeben und beglaubigt worden und dann versehentlich nicht dem Rechtsanwalt der Wohnrechtsberechtigten sondern direkt dem Grundbuchamt mit einem entsprechenden Antrag zugeleitet worden.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 12:06
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AW: Immobilienrecht

Wenn die Löschung erfolgt ist, hat das Bestand. Hier würde ich den Notar mal fragen, wie er sich den weiteren Ablauf vorstellt. Der ist in der Haftung!
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