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Immobilienrecht

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Umfrageergebnis anzeigen: 1 Haus 2 Eigentümer, was wäre wenn
ja, Vorkaufsrecht erlischt 0 0%
nein, Vorkaufsrecht beginnt erneut 0 0%
Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 12:23
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Angry Immobilienrecht

Hallo,

Mal angenommen, vor ca. 30ig Jahren haben 2 Ehepaare ein Haus zusammen gebaut. Beide würden mit 50ig % als Eigentümer im Grundbuch stehen. Es wäre allerdings natürlich nicht geklärt wem was genau gehört. Es würde durch Nutzung geregelt. Außerdem könnte in den alten Verträgen ein eingeräumtes Vorkaufsrecht stehen. Wenn jetzt einer der Parteien seinen Anteil 50ig % verkaufen möchte, dem anderen der Kaufvertrag vorgelegt wird und der andere dann sein Vorkaufsrecht ablehnt, ist es dann für ihn erloschen falls es dann erneut verkauft werden würde?
Vielen Dank, Aninga
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 16:14
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AW: Immobilienrecht

Normalerweise gilt da Vorkaufsrecht immer nur für den ersten Verkaufsfall. Es kommt darauf an, was in der Vereinbarung steht.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:50
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AW: Immobilienrecht

ja das wäre ja super, und wie lange kann sich der andere Miteigentümer so Zeit lassen mt seiner Entscheidung vom Vorkaufsrecht gebrauch zu machen.Möglicherweise ist er ein Ekel und könnte jeden neuen Inters. vergraulen. Solche Menschen soll es geben.
Aninga
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:53
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AW: Immobilienrecht

Er wird vom Notar nach Abschluss eines Kauvertrages angeschrieben und muss sich innerhalb vo 2 Monaten äußern. Tut er das nicht gilt das als nein.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 18:11
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AW: Immobilienrecht

na da lassen sich mal die Eigentümer A überraschen. Eigentümer B ist für Sackgassen und Steine werfen immer gut. Aber wenn nix mehr geht, dann müßte Eigentmer A die Zwangsteilungs Versteiigerung anordnen, dann wäre endlich Ruhe.
Aninga
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 20:26
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AW: Immobilienrecht

... stellt sich die Frage, wer ein halbes Haus kauft.
Am sinnvollsten wäre es, wenn einer dem anderen den Anteil abkauft.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur die Teilungsversteigerung.

PS: Eine Umfrage ist sinnlos!
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  #7 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 09:46
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AW: Immobilienrecht

Zitat:
Zitat von CruNCC

PS: Eine Umfrage ist sinnlos!
Das sehe ich auch so. Versteh auch den Sinn nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 11:24
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AW: Immobilienrecht

Klar ist das auch eine Möglichkeit, aber das sollte doch der letzte Ausweg sein, um den besten Preis rauszuholen. Denn Eigentümer B wartet auf so eine Gelegenheit um so mit ein paar Cent das ganze zu bekommen. Sicher ist bestimmt das Eigentümer nur die Hälfte des Wertes zahlen will. Und pocht immer auf den Ideellen Wert. Ich denke keiner von Euch, Ihnen würde gerne mit B zutun haben. Ist leider nicht ganz so einfach. Was haben sich damals nur die alten Leute dabei gedacht solche Verträge einzugehen. Jetzt streiten sich die Nacherben . Trotzdem Danke
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