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Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf - Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 20:04
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Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Mal angenonnen ein Spekulant will aus der Zwangsversteigerung eine vermietete ETW erwerben. Die Eigentümergemeinschaft gibt jedoch keine Auskünfte über den Vermögenstatus. Kann der Vermögensstatus von der Gläubigerbank verlangt werden???
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 11:00
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Die Gemeinschaft muss/darf diese Zahlen nicht rausgeben!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 08:19
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von schielu
Die Gemeinschaft muss/darf diese Zahlen nicht rausgeben!
So kauft mann doch die Katze im Sack! Wie soll mann sich sonst im Vorfeld erkundigen ob diese Immobile Sinn kat zu kaufen?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 10:19
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von KIPE65
So kauft mann doch die Katze im Sack! Wie soll mann sich sonst im Vorfeld erkundigen ob diese Immobile Sinn kat zu kaufen?
Genaus das ist doch das Typische bei solchen Versteigerungen
"Verlangen" kann man schon deshalb nichts, weil man als Interessent weder mit der Eigentümergemeinschaft noch mit der Bank in einer Rechtsbeziehung steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 11:07
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von KIPE65
So kauft mann doch die Katze im Sack! Wie soll mann sich sonst im Vorfeld erkundigen ob diese Immobile Sinn kat zu kaufen?
Man kauft nicht sondern erwirbt in der ZV!
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 16:23
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

wortglauberei

Das Verkehrswertgutachten geht auch auf dieses Thema nicht ein. Somit ist das Gutachten auch nur ein er.
Also gilt nur Tiefstapeln
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  #7 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 00:58
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AW: Immobilienkauf - Zwangsversteigerung

Keine Wortklauberei, sondern Jura
Was ja sehr oft das Selbe ist ....

Dabei hat doch schielu absolut Recht, denn mit einem "normalen" Kauf, wo ein Notar brav auf mögliche Risiken hinweist kannst du den Erwerb per ZV nicht vergleichen.
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