Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf: Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter und Rechtsnachfolge innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienkauf: Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter und Rechtsnachfolge Hallo, mir ist unklar, welche Verträge ein Käufer einer Immobilie vom Veräußerer als Rechtsnachfolger übernimmt. Speziell geht es um das Szenario eines Gaslieferanten, der einen Flüssiggastank auf dem Grundstück des Veräußerers installiert hat. Der Tank würde dem Veräußerer vom Gaslieferanten gegen eine einmalige Nutzugnsentschädigung zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Eigentümer des Tanks ist aber der Gaslieferant, d.h. nur der Gaslieferant darf eine Befüllung vornehmen. Der Veräußerer hat im Fall eines Eigentümerwechsels ein Sonderkündigungsrecht gegenüber den Gaslieferanten. Nach Auskunft des Gaslieferanten soll bei der Kündigung der neue Eigentümer angegeben werden, sodass mit diesem ein Neuvertrag abgeschlossen werden kann. Geht der Käufer nicht auf den Neuvertrag ein, muss der Tank vollständig entleert und vom Gaslieferanten abtransportiert werden. Diese Leistung stellt der Gaslieferant eine Rechnung. Die Frage ist, ob der Käufer in diesem Fall in eine Rechtsnachfolge eintritt. D.h. sind ihm die Kosten für Entleerung und Abtransport des Gastanks anzulasten, wenn er den Neuvertrag mit dem Gaslieferanten nicht unterschreibt? Spielt in diesem Fall der Besitzübergang eine Rolle? |
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| AW: Immobilienkauf: Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter und Rechtsnachfolge Der Käufer übernimmt alle das Haus betreffende Verträge! Er hat allerdings nach Eigentumsübergang ein Sonderkündigungsrecht. Also hat er den Vertrag des "Gasers" übernommen und damit auch die Kostentragungspflicht!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Immobilienkauf: Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter und Rechtsnachfolge OK, und was zählt man unter das Haus betreffende Verträge? Gibt es da Übersicht was dazu gehört. Klar sind mir Versicherungen (Wohngebäude, Haftpflicht) und der Gasversorger. Was ist mit Telefon? Nur zum Verständnis: Erst nach Eigentumsübergang heißt, erst wenn der Käufer ins Grundbuch eingetragen ist. Was passiert in der Zwischenzeit, wo der Besitz übergeben wurde? Muss der Verkäufer dann die Verträge zunächst weiter bedienen? Und zum Gaslieferanten nochmal: Ist dann dessen Darstellung nicht korrekt, dass der Käufer einen Neuvertrag machen muss? Würde nicht auch eine Vertragsumschreibung gehen? |
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| AW: Immobilienkauf: Vertrag mit einem Flüssiggasanbieter und Rechtsnachfolge Zitat:
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