Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf und Aussagen des Maklers innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Angenommen dieses Fall würde auftreten: Familie A will ein altes (195X) Reiheneckhaus Kaufen, bei der Besichtigung fallen div. Mängel auf u.a: Risse in der Wand Der Makler sagt das ist nur der Putz, kann sich die Familie das Rechlich absichern lassen das es nur der Putz ist und nicht das Mauerwerk, was wäre wenn das Rechtlich abgesichert ist und es doch die Wand ist ? Danke Chris |
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| AW: Immobilienkauf und Aussagen des Maklers Mal grob: Netzartige Risse kreuz und quer, kaum zu sehen, können durchaus nur im Putz sein. Unbedenklich. Gerichtete Risse, quer über eine Wand, durch eine mögliche Tapete hindurch betreffen die ganze Wand. Mal ins Nachbarzimmer gehen, meist ist da der Riss an der gleichen Stelle. Meist auch nicht weiter schlimm. Auf das Maklergespräch gar nichts geben. Der will nur verkaufen. Besser mal gucken, ob hochwertig modernisiert wurde, speziell die Auswahl der Materialien: Parkett/Laminat, Linoleum,Kautschuk/PVC-Beläge, Dachziegel/Dachsteine, Heizung Brennwert oder nicht, Dämmung Styropor, Mineralfaser. Fenster Holz/Kunststoff, deren k-Wert, Energiepass (halte nix davon, aber man kann ja mal ne Blick drauf werfen). Ansonsten gilt: alte Buden mit Reparaturstau sind eher wertlos. Wichtig: Bodenrichtwerte für Grundstückspreise erfragen beim Gutachterausschuss usw. |
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| AW: Immobilienkauf und Aussagen des Maklers Zitat:
Hi, Das die Familie keinen Neubau Kauft ist ihr bewusst, viel wichtiger wäre die Rechtliche absicherung ? kann sowas in einen Kaufvertrag (Notar) aufgenommen werden ? Oder was würden für Kosten für einen Gutachter entstehen. mfg chris |
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| AW: Immobilienkauf und Aussagen des Maklers Was denn für eine rechtliche Absicherung bei einem 60 jahre alten Haus? Wer soll die geben, für so eine Absicherung müsste ein aufwändiges Gutachten her, das alle Mängel genau dokumentiert. Selbst wenn später Mängel offenkundig werden, ist der Streit ums recht viel aufwändiger als den Riss in der Wand zu schließen. Es sollte in diesem Fall wirklich ein Preis ausgehandelt werden, bei dem man auch bei später anfallenden unerwarteten Reparaturen noch zufrieden sein kann. Wenn die Familie aber will - und der Vertragspartner auch- kann für alle zugesicherten Eigenschaften (z.B. Risse nur im Putz) eine Gewährleistung ausgehandelt werden. Die Ansprüche gehen dann gegen den Verkäufer, der Makler ist nur der Vertreter. Der Verkäufer eienes Reihenendhauses ist wahrscheinlich Privatmann, der sich hüten wird, eine Gewährleistungszusage zu unterschreiben. |
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| AW: Immobilienkauf und Aussagen des Maklers Was der Makler sagt ist ziemlich unerheblich. Rechtssicher kann das nur ein Sachverständiger. Kosten zw. 500,-- und 1.500,- . Der Verkäufer wird eine Gewährleistung nicht übernehmen. |
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| AW: Immobilienkauf und Aussagen des Maklers Zitat:
Hi, Ja das dachte sich die Familie schon und wird sich wohl besser einen rabatt als eine Gewährleistung aushandeln. Vielen Dank für die vielen Infos. |
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