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Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.05.2008, 12:06
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Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Hallo an alle,
hätte gerne Eure Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:

B. vereinbart zu lebzeiten mit H. ein Vorkaufsrecht (mündlich) teilt dies auch seinen Erben mit (unstreitig, wurde von Erben bestätigt).
B. verstirbt.
Erben setzen sich mit H. in Verbindung um zu klären ob Interesse an Kauf besteht. H. erklärt, dass er vorab eine Bauvoranfrage stellen muss um abzuklären ob er Grundstücksveränderungen vornehmen kann.
Nach positiven Bescheid werden Erben informiert und Verhandlungen geführt.
Es wird sich über Kaufpreis u.s.w. geeinigt und die Sache per Handschlag unter mehreren Zeugen besiegelt.
Notar wird in beiderseitigem Einverständnis beauftragt alles weitere zu veranlassen.
Finanzierung wurde veranlasst u.s.w.
Nach Absprache mit Erben wird mit den Grundstücksveränderungen begonnen.
Nehmen wir mal an, erst jetzt stellt sich heraus, dass Erben sich nicht an die mündlich getroffene Vereinbarungen halten ( Grundstück u. Haus gekauft, Zustand wie besichtigt) Erben können persönliche Sachen wie Bilder u.s.w. noch holen, alles andere geht in Besitz des Käufers.)
Erben kommen und räumen alles aus was irgendwie Wert hat, alles was nicht mehr zu verwerten ist bleibt stehen, da ja H. Entrümplung vornehmen muss.
Es werden sogar Zierbäume im Garten ausgegraben und mit Gebäude fest verbundene Teile abmontiert.
Es kommt zum Streit, woraufhin H. nun wiederum verlangt, dass das Gebäude besenrein übergeben werden muss.
Erben beschädigen mit LKW Hofpfosten, Entrümpler nehmen mehrere Schlüssel (Gartenhaus, u.s.w.) ob
auch Schlüssel von Haustüre, Nebeneingangstüre, Garage (alles gleichschließend) dabei waren lässt sich nicht ausschließen. Nun soll einfach Schloß von Gartenhaus aufgebohrt werden Kosten für alles weitere (Austausch von Zylinder ) wollen Sie nicht übernehmen, da Kaufvertrag noch nicht bei Notar unterzeichnet und sich somit noch alles in ihrem Besitz befinden würde.
Nun meine Frage, brauchen sie sich wirklich nicht an mündliche Absprachen zu halten ????
Gruß
Christina
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Alt 28.05.2008, 13:08
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Zitat:
Zitat von ChristinaDL

Nun meine Frage, brauchen sie sich wirklich nicht an mündliche Absprachen zu halten ????
Das Problem bei mündlichen Absprachen ist die Beweisbarkeit.... ich sehe hier keine Chance für H.

Kenne einen ähnlich krassen Fall - seitdem mache ich alles schriftlich fest und glaube nichts mehr, was mir einer mündlich verspricht.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 13:26
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Hallo Tiger,

was wenn mehrere Zeugen anwesend waren?
Die Sache mit dem ausräumen u.s.w. ist eh abgeschlossen. wollte halt nur wissen wer (mal abgesehen von der moralischen Seite) eher mit seinen Behauptungen Recht hat.
Zu klären wäre also nur noch, ob die tatsächlich für Schäden an Hoftor, auswechseln der Zylinder u.s.w. nicht aufkommen müssen.
Falls dies wirklich so sein sollte, könnten ja theoretich auch Fenster, Haustüre, eben alles was irgendwie ausgebaut werden kann mitgenommen werden, zumindest so lange der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Gruß
Christina
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 13:29
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Warum zieht sich denn der Notartermin so lange hin?

Hier wäre ein schriftlicher Vorvertrag sinnvoll gewesen...
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 13:39
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

weil Erben (deren Anwalt) den ursprünglichen Vertrag abgeändert haben ( die ganzen Sachen § bräuchte man nicht, würde nur unnötig Geld kosten) jetzt wurde dieser erst wieder an unseren Anwalt geschickt.
Bin ja mal gespannt, was da für Änderungen vorgenommen wurden. Überraschen würde mich in dem Fall nichts mehr.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 13:51
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Wieviel wurde denn bereits in diese Sache investiert? Mich persönlich würden keine zehn Pferde mehr dazu bringen mit diesen Leuten einen Vertrag zu machen...
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 13:57
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

zu viel um jetzt noch nein zu sagen.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 15:25
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Zitat:
Zitat von ChristinaDL
zu viel um jetzt noch nein zu sagen.
Dann sollte er die Kröten schlucken! Vor notariellem Kaufvertrag hat er keinen Anspruch!
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  #9 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 15:37
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Zitat:
Zitat von ChristinaDL
zu viel um jetzt noch nein zu sagen.
Wenn die andere Partei das ebenso weiß und diese Situation ausnützt, dann gute Nacht!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 28.05.2008, 15:48
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AW: Immobilienkauf, mündliche Absprachen bindend ???

Hallo,
und was ist mit den Beschädigungen ( Schlüsseln, Hofpfosten ) ??
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