Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf mit dem Lebensgefährten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienkauf mit dem Lebensgefährten A und B sind Lebensgefährten. A möchte - mit B oder auch alleine- eine bestimmte Immobilie kaufen. Die Finanzierung ist mit dem alleinigen Einkommen von A lt. mehrerer Banken möglich. B ist grundsätzlich bereits, durch Eigenkapital und das eigene Einkommen die Finanzierbarkeit dieser Immobilie zu erleichtern- und wird damit zum Miteigentümer bzw. Mitschuldner. Was passiert, wenn sich A und B trennen?????????? B möchte die Immobilie dann nicht unbedingt behalten. Was hat B für rechtliche/ gesetzliche Möglichkeiten, das eingesetzte Geld möglichst zurück zu bekommen? Was ist z.B., wenn A das Haus dann nicht zwecks Schuldentilgung verkaufen möchte? Wenn B sich nicht am Immobilienkauf beteiligt, könnte man eine monatliche Miete für das mitbewohnen vereinbaren- sollte B dieses dann schriftlich per Mietsvertrag??? vereinbaren. Für einige Tipps wäre ich dankbar. |
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| AW: Immobilienkauf mit dem Lebensgefährten B könnte seinen Anteil gegen Bezahlung an A übertragen. Als letzte Möglichkeit könnte B auch die Teilungsversteigerung beantragen. |
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| AW: Immobilienkauf mit dem Lebensgefährten Zitat:
In diesem fiktiven Fall würde ich zu einem schriftlichen Mietvertrag tendieren - schafft klare Verhältnisse und bei Trennung keinen Aufwand! B sollte dann aber auch nicht als Bürge für die notwendigen Darlehen herhalten und keine Eigenmittel einsetzen, es sei denn als Mietvorauszahlung für 1 Jahr oder so. Und A hat u.U. noch einen schönen Steuervorteil aus Verlusten aus Vermietung... |
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| AW: Immobilienkauf mit dem Lebensgefährten Die Formulierung der Fragestellung wirft die Frage auf, ob es sich ggf. um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt?
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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