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Immobilienkauf Mängel und arglistige Täuschung

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf Mängel und arglistige Täuschung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 13:12
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Immobilienkauf Mängel und arglistige Täuschung

Folgender fiktiver Fall:

Familie A kauft von der Erbengemeinschaft B privat ohne Makler eine Immobilien (Einfamilienhaus) Baujahr 1950 auf einem 400 m² großem Grundstück. Das Objekt wurde vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages von Familie A zweimal besichtigt. Es wurden von Familie A auf den ersten Blick keine Mängel festgestellt, da die Räume alle recht neu tapeziert und gestrichen schienen. Der Kaufvertrag wurde unterzeichnet.
Nach der Schlüsselübergabe wurde von Familie A damit begonnen, die Tapeten im kompletten Gebäude zu entfernen um zu sehen, wie die Substanz des Gebäudes ist. Hierbei wurde festgestellt, daß unterhalb der Tapete mehrere Risse in Zwischenwänden und der Außenwand sind, die bereits teilweise verspachtelt wurden und anschließend übertapeziert wurden. Dies war zum Zeitpunkt der ersten Gebäudebesichtigungen nicht ersichtlich, da damals noch teilweise Möbel im Gebäude gestanden haben. Weiterhin wurde festgestellt, daß sich z.B. ein Fenster des Gebäudes nicht öffnen ließ, da es klemmt. Die Risse und das klemmende Fenster sind voraussichtlich auf ein Setzen des Gebäudes zurück zu führen.

=> Der Verdacht von Familie A liegt nun nahe, daß die Erbengemeinschaft über diese Mängel informiert war (arglistige Täuschung???).
Inwieweit wäre ein Rückabwicklung möglich oder zu empfehlen?
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten (Grundbucheintrag, Bankfinanzierung, etc.). Hat Familie A Anspruch auf Schadensersatz oder bleiben die Kosten an ihnen hängen.

Bin auf Ihre Meinungen gespannt.

Gruß, Tanja
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 10:25
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AW: Immobilienkauf Mängel und arglistige Täuschung

Grundsätzlich genügt ein Verdacht nicht! Es müsste schon Beweis angetreten werden.
Setzrisse sind anfänglich etwas ziemlich normales. Sie sind nur als Mangel anzusehen, wenn sich die Setzungen nicht gegeben haben. Ein klemmendes Fenster ist kein versdeckter Mangel.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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