Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf durch einen russischen Bürger innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| mal angenommen jemand möchte eine Eigentumswohnung verkaufen und ein Russe möchte diese Immobilie käuflich erwerben. Würde es in so einem Fall besondere Gesetze, Vorschriften oder sonstige Bestimmungen geben, die eingehalten werden müssten? Oder ist es egal, wer eine Immobilie kauft? Viele Grüße fary |
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| AW: Immobilienkauf durch einen russischen Bürger Wo soll das Problem liegen? Hauptsache, alles ist notariell beurkundet und das Geld sauber. Käme die Frage auch, wenn ein Schweizer das Haus kaufen wollte? |
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| AW: Immobilienkauf durch einen russischen Bürger Verstehe auch nicht, wo das Problem liegen sollte! Der Notar wird jedenfalls keinen Vertrag beurkunden der ihm nicht koscher erscheint. Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Immobilienkauf durch einen russischen Bürger ja, dann wäre meine Frage auch gekommen. Weil ich nicht weiß, ob es Beschränkungen gibt, dass ausländische Bürger nur kaufen dürfen, wenn ... oder ob es zusätzliche Abwicklungen gibt, die man einhalten muss. Wenn dem aber nicht so ist, dann vielen Dank für deine Antwort! Viele Grüße fary |
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| AW: Immobilienkauf durch einen russischen Bürger Zitat:
__________________ Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis. PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden. |
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