Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf durch Ausländern + Erbe innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienkauf durch Ausländern + Erbe Angenommen ein Nicht-EU-Bürger (Herkunft und Wohnort: Russland) "A" erwirbt eine Immobilie (Haus) in Deutschland. -Gibt es da rechtliche Hindernisse? Fall1. Nun will "A" ihre Immobilie an "B" verschenken. "B" ist Verwandte/Enkel von A -Gibt es da rechtliche Hindernisse? -Kosten für einen schenkungsvertrag, Zusatzkosten? Fall2. Nun will "A" ihre Immobilie an "B" vererben. "B" ist Verwandte/Enkel von A. -Gibt es da rechtliche Hindernisse? -Kosten für einen erbvertrag? Zusatzkosten? Fall3. Nun will "A" die Immobilie an "B" für "1euro/andere kleine summe" verkaufen. -Gibt es da rechtliche Hindernisse? -Kosten für diesen Vertrag? Zusatzkosten? Ich bedenke mich für die Aufmerksamkeit. mfg "kitsune" |
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| AW: Immobilienkauf durch Ausländern + Erbe Hallo, im Prinzip gibt es keine Hindernisse: Man braucht ein Kaufobjekt, einen verkaufswilligen Verkäufer, das entsprechende Geld oder ein Darlehen und einen Notar. Gegebenenfalls wird man den Ehegüterstand des ausländischen Käufers klären müssen, sonst erwirbt sein Ehegatte ebenfalls Eigentum am Grundstück. Das Grundstück kann man auch verschenken, die Kosten bei Notar usw. richten sich nach dem Wert , ebenso etwaige Schenkungsteuer. Ist der Erwerber minderjährig, wird's uU problematischer. Bei ausländischem Güterstand muß möglicherweise der Ehegatte des Schenkers mitspielen. Auch das Vererben funktioniert, im deutsch-russischen Verhältnis gilt der deutsch-sowjetische Konsularvertrag von (ich glaube) 1954 fort, wonach Grundstücke nach dem Belegenheitsrecht vererbt werden. Erbverträge sind beurkundungsbedürftig, die Notarkosten richten sich nach dem Wert. Auch ein "Kauf" für eine kleine Summe ist möglich, wird aber Pflichtteilsrechte usw. nicht aushebeln, da die Wertverhältnisse offensichtlich unangemessen sind. DonCorleone
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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