Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat getrennt lebende Frau (hat keine deutsche Staatsangehörigkeit) will eine Immobilie erwerben. Die Dame hat ausländischen Pass, welcher noch auf Mädchennamen ausgestellt ist. Bei der Heirat wurde als Familienname, der Name von dem Ehemann angegeben. Wenn sie beim Kauf ihren neuen Namen nicht angibt, und zeigt nur ihr Pass mit dem Mädchennamen, ist das eine Straftat? |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Der Notar wird schon danach fragen, warum der angegebene Name mit dem Namen aus dem Pass nicht übereinstimmt. |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Darum gehts ja. Im Pass steht noch Mädchenname. |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Ich würde mal bei § 271 StGB, mittelbare Falschbeurkundung nachschlagen. Was soll das denn überhaupt bringen, wenn die Ehefrau mit falschem Namen den Kaufvertrag schließt?
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat 271 scheidet doch aus, weil sie ja ihren richtigen Namen angibt. |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Zitat:
Sie gibt ihren Mädchennamen an und zeigt den alten Pass vor, in dem ebenfalls nur der alte Mädchenname steht. Ihr "richtiger" Name ist jedoch der neue Ehename.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Das dürfte 1. keinen Sinn geben und 2. dann evtl. strafrechtliche Folgen haben. |
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| AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat Sag ich doch. Vermutlich soll das dazu dienen, vor Gläubigern Vermögen zu verstecken. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Ehefrau wegen eines ausländischen Güterstandes nicht alleine ins Grundbuch kommt, weil dort Errungenschaftsgemeinschaft gilt, so dass auch der Ehemann im Grundbuch stehen müßte.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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