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Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 00:52
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Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Angenommen:

getrennt lebende Frau (hat keine deutsche Staatsangehörigkeit) will eine Immobilie erwerben. Die Dame hat ausländischen Pass, welcher noch auf Mädchennamen ausgestellt ist. Bei der Heirat wurde als Familienname, der Name von dem Ehemann angegeben.

Wenn sie beim Kauf ihren neuen Namen nicht angibt, und zeigt nur ihr Pass mit dem Mädchennamen, ist das eine Straftat?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 01:00
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Der Notar wird schon danach fragen, warum der angegebene Name mit dem Namen aus dem Pass nicht übereinstimmt.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 18:52
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Darum gehts ja. Im Pass steht noch Mädchenname.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 18:58
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Ich würde mal bei § 271 StGB, mittelbare Falschbeurkundung nachschlagen.

Was soll das denn überhaupt bringen, wenn die Ehefrau mit falschem Namen den Kaufvertrag schließt?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 20:56
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

271 scheidet doch aus, weil sie ja ihren richtigen Namen angibt.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 19:02
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Zitat:
Zitat von zunka2
Wenn sie beim Kauf ihren neuen Namen nicht angibt, und zeigt nur ihr Pass mit dem Mädchennamen, ist das eine Straftat?
@marcdsl

Sie gibt ihren Mädchennamen an und zeigt den alten Pass vor, in dem ebenfalls nur der alte Mädchenname steht.

Ihr "richtiger" Name ist jedoch der neue Ehename.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 19:07
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Das dürfte 1. keinen Sinn geben und 2. dann evtl. strafrechtliche Folgen haben.
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Alt 21.10.2009, 19:19
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AW: Immobilienkauf auf Mädchennamen trotz Heirat

Sag ich doch.

Vermutlich soll das dazu dienen, vor Gläubigern Vermögen zu verstecken. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Ehefrau wegen eines ausländischen Güterstandes nicht alleine ins Grundbuch kommt, weil dort Errungenschaftsgemeinschaft gilt, so dass auch der Ehemann im Grundbuch stehen müßte.
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