Dies ist eine Diskussion zu Immobilieninserat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilieninserat mal angenommen ein Makler inseriert eine Wohnung, die im Internet als Privatverkauf angeboten wird, in einer Tageszeitung, ohne das er den Verkäufer vorher darüber informiert hat! Ein Maklervertrag ist auch nich abgeschlossen worden. Ist so etwas erlaubt? Wie sieht es mit der Provision aus? |
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| AW: Immobilieninserat O.K. Also der Fiktive Makler M hat mit dem Eigentümer/Verkäufer EV bisher noch nicht gesprochen, die beiden kennen sich also gar nicht. Es gäbe hier ja zwei verschiedene mögliche Fälle: 1. Der Makler nennt die vollständigen Angaben (inklusive Adresse) und stellt Fotos ein. 2. Der Makler nennt nur die "Hard-Facts", also Makrolage, Stadtteil, Wohnfläche, vielleicht noch etwas zur Ausstattung. Bei dem ersten Fall müsste sich ein Jurist äußern, ich bin "nur" ein Makler. Beim zweiten Fall dürfte es nicht zu einem Interessenskonflikt kommen. Wohnungen sind oft sehr ähnlich (vor allem, wenn sie das gleiche Baujahr und den gleichen Bauträger haben). Also muss nicht offen erkennbar sein, dass ausgerechnet und zweifelsfrei genau diese eine Wohnung gemeint ist. Sollte sich bei dem Makler nun ein Interessent melden, welcher die Wohnung in die engere Auswahl ziehen möchte, kann der Makler natürlich in eine ziemlich peinliche Situation kommen: Er müsste erst dann zum ersten mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten und sagen: "Hallo, Sie kennen mich zwar nicht, aber ich bin Makler und habe einen Interessenten für Ihre Wohnung!" Nun gäbe es hierzu wiederum drei Möglichkeiten: a) Der Verkäufer ist froh, dass es einen Interessenten gibt. Der Makler sichert sich einen Objektnachweis bei dem Interessenten, um den Provisionsanspruch zu sichern und bekommt sogar einen Kundennachweis vom Verkäufer unterschrieben, um auch von dieser Seite eine Provision einfordern zu können. b) Der Verkäufer findet es zwar in Ordnung, dass es einen Interessenten gibt, gibt aber zu erkennen, dass er mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Da die Situation nun einmal so weit fortgeschritten ist, dass schon ein Interessent parat steht, willigt er dem Makler ein, das Objekt anbieten zu dürfen. Gleichzeitig verweist er aber ausdrücklich darauf, dass er keinen Kundennachweis unterzeichnen wird und es zu keinem Provisionsanspruch zwischen Ihm als Verkäufer und dem Makler kommen wird. Der Makler wird selbstverständlich einen Objektnachweis von dem (möglichen) Käufer bekommen, um seine Provision zu sichern. c) Der Verkäufer ist empört über diese absolut inakzeptable Vorgehensweise und teilt mit, dass der Makler unverzüglich alle Aktivitäten einzustellen hat. Der Interessent ist dem Verkäufer egal. Hier kommt der Makler in die peinliche Situation, dass er dem Interessenten mitteilen muss, dass er nicht liefern kann. Sowas ist immer doof, aber oft auch gerecht. So, denke ich, läuft es im privaten Sektor. In meiner Branche ist es um einiges härter, da wir nur Großimmobilien an Investmentfonds und Pensionskassen vermitteln. Da kann "Handeln ohne Legitimation" ein ganz heftiger Bumerang werden. Das hat einigen Kollegen schon das Genick gebrochen, was die Reputation betrifft. Aber wie gesagt: Wer hier nicht liefern kann, fliegt zu recht aus dem Markt! |
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| AW: Immobilieninserat Zitat:
§ 6 Angebote; Anforderungen an Anzeigen (1) Der Wohnungsvermittler darf Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat. (2) Der Wohnungsvermittler darf öffentlich, insbesondere in Zeitungsanzeigen, auf Aushängetafeln und dergleichen, nur unter Angabe seines Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler Wohnräume anbieten oder suchen; bietet er Wohnräume an, so hat er auch den Mietpreis der Wohnräume anzugeben und darauf hinzuweisen, ob Nebenleistungen besonders zu vergüten sind. Zitat:
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| AW: Immobilieninserat Also ich habe es so verstanden, dass der Makler in der Zeitung sich sehr wohl als Makler zu erkennen gibt. Die Anzeige im Internet ist ja nicht von ihm. Wenn der Makler inseriert: "Wohnung zu verkaufen, 5-Zimmer, Küche, 2 Bäder, Balkon. In Berlin Mitte, absolute Bestlage, EG", dann möchte ich gerne wissen, wie er hierfür eine Abmahnung kassieren kann. Solche Wohnungen gibt es zu tausenden. Meldet sich ein Interessent, kann der Makler beim Eigentümer anrufen und sagen: "Hallo, ich hätte da jemanden für Sie!" Wenn der Interessent ihm einen Objektnachweis unterschreibt, hat er seine Tätigkeit als Nachweismakler erfüllt. Meine Meinung. Trotzdem sind solche Makler nicht gerne gesehen und unseriös. Auch meine Meinung. |
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| AW: Immobilieninserat Zitat:
Ja, er kann auch ohne Auftrag des Verkäufers provisionspflichtig nachweisen. Mit der Hinweis "Privatverkauf" ist er aber abmahngefährdet. |
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