Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Immobilienerwerb

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienerwerb innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 12:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 7
Keine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Immobilienerwerb

Hallo,
kann ein unter 18jähriger eine Immobilie erwerben und im Grundbuch eingetragen werden?

Danke für eure Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 14:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Immobilienerwerb

Ja, das ist im Prinzip möglich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 16:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Immobilienerwerb

Dazu benötigt er jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes - und die stellen sich meistens stur, wenn kein sehr guter Grund vorliegt, aus dem der Minderjährige Grundbesitz erwerben will/soll.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 23:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 7
Keine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immobilienerwerb

Zitat:
Zitat von Tiger63
Dazu benötigt er jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes - und die stellen sich meistens stur, wenn kein sehr guter Grund vorliegt, aus dem der Minderjährige Grundbesitz erwerben will/soll.
Und wenn der Erziwhungsberechtigte zustimmt, auch Vormundschaftgericht??
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 05:33
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Alpenvorland
Beiträge: 167
100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)100% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Immobilienerwerb

Zitat:
Zitat von nochWendi
Und wenn der Erziwhungsberechtigte zustimmt, auch Vormundschaftgericht??
Leider ja - Mutter M und Vater V wollen gemeinsam mit den Kindern K1 und K2 ein Haus erwerben (K1/K2 über 16J.).....nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes möglich!
__________________
Don't worry - be happy!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 08:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 7
Keine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nochWendi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immobilienerwerb

Danke für eure wertvollen Tipps.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Immobilienerwerb bei einem Objekt mit Versicherungsschaden Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.02.2010 14:08
Immobilienerwerb mit neuem LG im Scheidungskrieg möglich ? Familienrecht 26.04.2009 09:34
Immobilienerwerb durch ausländische Gesellschaft Gesellschaftsrecht 29.10.2007 07:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN