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Immobilien-Schenkung mit/ohne Notar?

Dies ist eine Diskussion zu Immobilien-Schenkung mit/ohne Notar? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.07.2007, 17:23
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Immobilien-Schenkung mit/ohne Notar?

Für die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung von Schenkungen von Immobilien wird §518 BGB genannt:
§ 518
Form des Schenkungsversprechens
(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.
(2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.

Gilt Absatz (2) nur für bewegliche Sachen oder auch für Immobilien?
Kann man Absatz (2) so verstehen werden, dass eine Beurkundung eines Notars etwa dann nicht mehr erforderlich ist, wenn das Geschenk (=Immobilie) bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag würde damit nachträglich wirksam? Kann die Eintragung des Beschenkten im Grundbuch durch Willenserklärung des Schenkenden beim Grundbuchamt bewirkt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 18:25
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AW: Immobilien-Schenkung mit/ohne Notar?

Nein. Eine Immobilie wird erst durch Beurkundung eines notariellen Vertages und Eintragung im Grundbuch übereignet.
Schenkungsverträge über Grundbesitz bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 21:37
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AW: Immobilien-Schenkung mit/ohne Notar?

Worauf bezieht sich Absatz (2) "Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt." und wie ist er zu interpretieren?
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