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Immobilien GbR

Dies ist eine Diskussion zu Immobilien GbR innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.09.2011, 11:01
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Immobilien GbR

Guten Tag,

A bezahlt das Hypothekendarlehen und Nebenkosten nicht mehr, will ihren 1/3 Anteil B und C notariell überschreiben, damit B und C im Haus wohnen bleiben können, die dann die Gesamtschulden bezahlen müssen, da GbR im Grundbuch eingetragen ist zu je 1/3 Anteil. A ist ausgezogen und hat ihr Hab und Gut zurückgelassen. Nach einem Verkehrswertgutachten stellt sich heraus, dass der Wert der Immobilie die Restschulden bei der Bank nicht übersteigt. Seit dem das bekannt ist, besteht kein Interesse mehr von A tätig zu werden. B und C möchten in dem Haus bleiben. Ein Verkauf des Hauses von B und C auch nicht möglich, da A zum Notar nicht kommen wird (Aussitzen). Was können B und C tun, Teilungsversteigerung oder Klage oder ....?

LG
Tussi
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 14:42
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AW: Immobilien GbR

Zitat:
Nach einem Verkehrswertgutachten stellt sich heraus, dass der Wert der Immobilie die Restschulden bei der Bank nicht übersteigt
Die Logik erschließt sich mir nicht.
Mal abgesehen davon, sind Verkehrswertgutachten für
ökonomische entscheidungen bedeutungslos,
weil sie mit keiner Handlungsalternative verbunden sind.

Erst bei einer juristischen Auseinandersetzung,
hätte der Verkehrswert eine Bedeutung.


Zitat:
Seit dem das bekannt ist, besteht kein Interesse mehr von A tätig zu werden.
Kann es sein, dass A insolvent ist?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 14:55
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AW: Immobilien GbR

Es könnte eine Anteiklsversteigerung durchgeführt werden. B u. C. könnten steigern!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 17:10
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AW: Immobilien GbR

Nachtrag zum besseren Verständnis
B und C wurde der 1/3 Anteil von A zum Kauf angeboten. Als Grundlage hierfür sollte ein Verkehrswertgutachten erstellt werden, in der Annahme von A, dass die Restwertschuldsumme übersteigt und somit eine Verteilung zu je 1/3 vorgenommen werden kann. Dann würde A die Überschreibung an B und C notariell in die Wege leiten. Seitdem bekannt ist, dass das Verkehrswertgutachten nicht den gewünschten Erfolg für A gebracht hat, ist Funkstille, trotz Aufforderung mit Terminsetzung. B und C sind ratlos, da sie auch kein Forward-Darlehn im Hinblick auf Auslaufen des Darlehnvertrages erhalten können. Da GbR haften B und C für die Schulden. Welche Möglichkeiten bestehen? Teilungsversteigerung oder Klage oder ?

LG
Tussi
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 17:49
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AW: Immobilien GbR

Zitat:
a GbR haften B und C für die Schulden.
Das ist das Problem an der Sache.
Das Verhalten von A ist m.E. nur nachvolziehbar,
wenn A insolvent ist.

Nehme wir mal an , A sei solvent, dann beträgt der Wert des hauses aus Sicht von A:
- A ist ausgezogen, zieht also keinen Nutzen mehhr aus dem Haus
- nehmen wir vereinfacht an, A würde die Kosten aus dem
Darlehensvertrag nach Verkauf auch weiter tragen;
so dass eine Bewertung des Darlehensvertrages sich erübrigt
- die nebenkosten betragen annahmegemäß derzeit 200 Euro
für A.

der wert des hauses aus Sicht des A ist somit negativ;
dass heißt bei jedem positiven Kaufpreis würde
sich A besser stehen.
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