Dies ist eine Diskussion zu Immobilien GbR innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Immobilien GbR A bezahlt das Hypothekendarlehen und Nebenkosten nicht mehr, will ihren 1/3 Anteil B und C notariell überschreiben, damit B und C im Haus wohnen bleiben können, die dann die Gesamtschulden bezahlen müssen, da GbR im Grundbuch eingetragen ist zu je 1/3 Anteil. A ist ausgezogen und hat ihr Hab und Gut zurückgelassen. Nach einem Verkehrswertgutachten stellt sich heraus, dass der Wert der Immobilie die Restschulden bei der Bank nicht übersteigt. Seit dem das bekannt ist, besteht kein Interesse mehr von A tätig zu werden. B und C möchten in dem Haus bleiben. Ein Verkauf des Hauses von B und C auch nicht möglich, da A zum Notar nicht kommen wird (Aussitzen). Was können B und C tun, Teilungsversteigerung oder Klage oder ....? LG Tussi |
| |||
| AW: Immobilien GbR Zitat:
Mal abgesehen davon, sind Verkehrswertgutachten für ökonomische entscheidungen bedeutungslos, weil sie mit keiner Handlungsalternative verbunden sind. Erst bei einer juristischen Auseinandersetzung, hätte der Verkehrswert eine Bedeutung. Zitat:
|
| |||
| AW: Immobilien GbR Es könnte eine Anteiklsversteigerung durchgeführt werden. B u. C. könnten steigern!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Immobilien GbR Nachtrag zum besseren Verständnis B und C wurde der 1/3 Anteil von A zum Kauf angeboten. Als Grundlage hierfür sollte ein Verkehrswertgutachten erstellt werden, in der Annahme von A, dass die Restwertschuldsumme übersteigt und somit eine Verteilung zu je 1/3 vorgenommen werden kann. Dann würde A die Überschreibung an B und C notariell in die Wege leiten. Seitdem bekannt ist, dass das Verkehrswertgutachten nicht den gewünschten Erfolg für A gebracht hat, ist Funkstille, trotz Aufforderung mit Terminsetzung. B und C sind ratlos, da sie auch kein Forward-Darlehn im Hinblick auf Auslaufen des Darlehnvertrages erhalten können. Da GbR haften B und C für die Schulden. Welche Möglichkeiten bestehen? Teilungsversteigerung oder Klage oder ? LG Tussi |
| |||
| AW: Immobilien GbR Zitat:
Das Verhalten von A ist m.E. nur nachvolziehbar, wenn A insolvent ist. Nehme wir mal an , A sei solvent, dann beträgt der Wert des hauses aus Sicht von A: - A ist ausgezogen, zieht also keinen Nutzen mehhr aus dem Haus - nehmen wir vereinfacht an, A würde die Kosten aus dem Darlehensvertrag nach Verkauf auch weiter tragen; so dass eine Bewertung des Darlehensvertrages sich erübrigt - die nebenkosten betragen annahmegemäß derzeit 200 Euro für A. der wert des hauses aus Sicht des A ist somit negativ; dass heißt bei jedem positiven Kaufpreis würde sich A besser stehen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Immobilien | Familienrecht | 19.05.2011 16:32 |
| Immobilien GbR und ZV | Immobilienrecht | 12.05.2010 11:21 |
| Verleih von Immobilien | Bürgerliches Recht allgemein | 25.07.2009 09:00 |
| Immobilien und Grundbuch | Erbrecht | 02.08.2007 10:07 |
| Nießbrauch an Immobilien | Immobilienrecht | 10.11.2006 15:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios