Dies ist eine Diskussion zu Immobilie Erwerb für Ausländer? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann er das über einen in DE Ansässigen mit einer General Vollmacht machen ? Reicht es, diese Vollmacht auf Englisch zu haben ? Welche Kosten / Steuer kommen auf ihn zu ? Falls diese Wohnung vermietet wird, wie sieht es mit der Versteuerung der Einkünften aus ? Danke für jeden Hinweis. |
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| AW: Immobilie Erwerb für Ausländer? Der Erwerb ist möglich, auch mit Vollmacht. Diese muss in Deutscher Sprache dem Notar vorliegen. Alle hier anfallenden Kosten und Steuern (Grunderwerbsteuer, Notar-und Gerichtskosten etc.) werden hier bezahlt. Das gilt auch für die hier anfallende Einkommensteuer bei Vermietung.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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