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Immobilie Erwerb für Ausländer?

Dies ist eine Diskussion zu Immobilie Erwerb für Ausländer? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 10.10.2011, 19:05
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Arrow Immobilie Erwerb für Ausländer?

Ein nicht-EU-Ausländer, der nicht in der EU wohnt, möchte in DE eine Eigentumswohnung kaufen.
Kann er das über einen in DE Ansässigen mit einer General Vollmacht machen ? Reicht es, diese Vollmacht auf Englisch zu haben ? Welche Kosten / Steuer kommen auf ihn zu ?
Falls diese Wohnung vermietet wird, wie sieht es mit der Versteuerung der Einkünften aus ?
Danke für jeden Hinweis.
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Alt 11.10.2011, 10:19
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AW: Immobilie Erwerb für Ausländer?

Der Erwerb ist möglich, auch mit Vollmacht. Diese muss in Deutscher Sprache dem Notar vorliegen. Alle hier anfallenden Kosten und Steuern (Grunderwerbsteuer, Notar-und Gerichtskosten etc.) werden hier bezahlt. Das gilt auch für die hier anfallende Einkommensteuer bei Vermietung.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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