Dies ist eine Diskussion zu Immobilenrecht oder Baurecht? (Ansprüche nach Zwangsversteigerung) innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilenrecht oder Baurecht? (Ansprüche nach Zwangsversteigerung) Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung steht derzeit unter Baurecht, vielleicht ist es bei Immobilienrecht besser aufgehoben? Fragestellung ist diese: --------------------- Folgendes Fallbeispiel: Die A GmbH errichtet als Eigentümer des Grundstücks X auf diesem ohne Baugenehmigung das genehmigungspflichtiges Gebäude Y. Der Eigentümer B des Nachbargrundstücks stellt kurze Zeit darauf Risse in den Wänden der Gebäude auf seinem Grundstück fest, und ist der Meinung, dass diese darauf zurückzuführen sind, dass das Fundaments des Gebäudes Y mangelhaft ausgeführt wurde und sich dieses absenkt. Vermutlich trifft diese Annahme zu. Ob B daraus resultierende Ansprüche der A GmbH gegenüber angemeldet hat, ist nicht bekannt. Mittlerweile ist die A GmbH insolvent und das Grundstück X wird zwangsversteigert. Angenommen, C erwirbt dieses Grundstück im Rahmen der Zwangsversteigerung, welche Ansprüche kann B gegen C geltend machen? - Hat B Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der Schadensursache in Form einer ordnungsgemäßen Fundierung bzw. eines Abrisses des Gebäudes Y? (davon gehe ich aus.) - Falls ja, innerhalb welcher Fristen müsste dies ca. verwirklicht werden? - Hat B darüber hinaus evtl. Anspruch auf Ersatz/Reparatur der an seinen Gebäuden bisher entstandenen Schäden? (davon gehe ich nicht aus). - Wie sieht es mit Schäden aus, die in der Zeit zwischen Erwerb des Grundstücks X im Rahmen der Zwangsversteigerung und Abriss des Gebäudes Y an den Gebäuden des B entstehen? (ich gehe davon aus, dass hierauf kein Anspruch besteht, wenn C entsprechend zeitnah Abriss bzw. Fundierung veranlasst.) Sehe ich das so richtig? Was wäre ggf. weiter zu beachten? |
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