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Immobilenrecht oder Baurecht? (Ansprüche nach Zwangsversteigerung)

Dies ist eine Diskussion zu Immobilenrecht oder Baurecht? (Ansprüche nach Zwangsversteigerung) innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.01.2011, 23:54
Boardneuling
 
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Immobilenrecht oder Baurecht? (Ansprüche nach Zwangsversteigerung)

Bin mir unsicher in der Forenwahl. Das Thema

Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

steht derzeit unter Baurecht, vielleicht ist es bei Immobilienrecht besser aufgehoben?

Fragestellung ist diese:

---------------------
Folgendes Fallbeispiel:

Die A GmbH errichtet als Eigentümer des Grundstücks X auf diesem ohne Baugenehmigung das genehmigungspflichtiges Gebäude Y.
Der Eigentümer B des Nachbargrundstücks stellt kurze Zeit darauf Risse in den Wänden der Gebäude auf seinem Grundstück fest, und ist der Meinung, dass diese darauf zurückzuführen sind, dass das Fundaments des Gebäudes Y mangelhaft ausgeführt wurde und sich dieses absenkt. Vermutlich trifft diese Annahme zu. Ob B daraus resultierende Ansprüche der A GmbH gegenüber angemeldet hat, ist nicht bekannt.
Mittlerweile ist die A GmbH insolvent und das Grundstück X wird zwangsversteigert.

Angenommen, C erwirbt dieses Grundstück im Rahmen der Zwangsversteigerung, welche Ansprüche kann B gegen C geltend machen?

- Hat B Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der Schadensursache in Form einer ordnungsgemäßen Fundierung bzw. eines Abrisses des Gebäudes Y? (davon gehe ich aus.)
- Falls ja, innerhalb welcher Fristen müsste dies ca. verwirklicht werden?

- Hat B darüber hinaus evtl. Anspruch auf Ersatz/Reparatur der an seinen Gebäuden bisher entstandenen Schäden? (davon gehe ich nicht aus).
- Wie sieht es mit Schäden aus, die in der Zeit zwischen Erwerb des Grundstücks X im Rahmen der Zwangsversteigerung und Abriss des Gebäudes Y an den Gebäuden des B entstehen? (ich gehe davon aus, dass hierauf kein Anspruch besteht, wenn C entsprechend zeitnah Abriss bzw. Fundierung veranlasst.)

Sehe ich das so richtig? Was wäre ggf. weiter zu beachten?
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