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Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

Dies ist eine Diskussion zu Immobielen Schenkung Rückgängig machen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:10
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Question Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

Hallo,

Oma X schenkt Enkel X eine immobielie in dem fall ein Haus mit grungstück.

Oma X behält das Nießbrauchrecht über die komplette Schenkung.

Alles wird über den Notar abgewickelt, Enkel X wird ins grundbuch eingrtagen, sowie der Nießbruach der Oma.

Enkel entrichtet die anfallende Schenkungssteuer.

3 Jahre später will Oma X ihre schenkung rückgängig machen, da sie die 2 parteien streiten.

Frage: Ist es Möglich die schenkung rückgängig zu machen, ohne das es einen vorfall wie Gewalt gegen den schenker oder ähnliches?


Mit freundlichem Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:17
V.I.P.
 
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AW: Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Schick-Style Beitrag anzeigen
Frage: Ist es Möglich die schenkung rückgängig zu machen, ohne das es einen vorfall wie Gewalt gegen den schenker oder ähnliches?
Ist es. Es hängt vom Einzelfall ab: http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

Wenn der Enkel Format hat, schmeißt er der Oma die Bude hin. Und was mit der Schenkungssteuer ist, müsste ein Steuerberater sagen. Die Schenkung wurde ja widerrufen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:27
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AW: Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

ja aber es wäre wohl nicht sehr klug einfach eine Immobielie wieder her zu schenken, deswegen bitte nur Rechtlichen rat.

aber danke
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:32
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AW: Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Schick-Style Beitrag anzeigen
ja aber es wäre wohl nicht sehr klug einfach eine Immobielie wieder her zu schenken,
Stimmt. Format hat mit "Klugheit" nichts zu tun.
Zitat:
deswegen bitte nur Rechtlichen rat.
Hier ist ein Forum. Für zuverlässigen rechtlichen Rat wende man sich gegen Gebühr an einen Rechtsanwalt.

Im Streitfall wird die Oma glaubhaft machen müssen, dass sich der Enkel ihr gegenüber undankbar verhalten hat. Ob ihre Vorwürfe dazu reichen, muss man sehen.

Nur noch eines: der Streitwert ist nicht unerheblich, hier kommen auf beide Parteien knackige Gebühren zu. Immerhin: die Anwälte wirds freuen.
__________________
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 09:48
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Smile AW: Immobielen Schenkung Rückgängig machen?

Alles klar, danke für die infos damit ist mir schonmal geholfen.
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