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Hypothek ungültig

Dies ist eine Diskussion zu Hypothek ungültig innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.09.2009, 17:06
Boardneuling
 
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Hypothek ungültig

Angenommen, eine Person P erwirbt ein grundstück von Bank B.
Da er nur die Hälfte des Kaufpreises zahlen kann, bestellt er eine Hypothek über die andere Hälfte, die 2 Jahre später fällig sein soll.
Nach 2 Jahren kann er die Hypothek nicht tilgen und die Bank strebt eine Zwangsversteigerung an.
Nun kommt heraus, dass P den Vertrag gar nicht hätte abschließen dürfen, dieser also nichtig ist.
Was passiert nun?
Bekommt P sein Geld zurück und die Bank ihr Grundstück?
Was passiert mit dem Wert der zwischenzeitlich auf dem Grundstück gepflanzten Apfelbäume?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 14:37
V.I.P.
 
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AW: Hypothek ungültig

Eine Hypothek ist nichts anderes als die Absicherung eines Kredites auf dem Grundstück!
W§as hätte er nicht unterschreiben dürfen? Die Kreditaufnahme oder die Eintragung. Und wieso nicht?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 21:24
Boardneuling
 
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AW: Hypothek ungültig

Er hätte das komplette Geschäft nicht abschließen dürfen, da, er zu diesem Zeitpunkt schwer geisteskrank und daher nicht mehr geschäftsfähig war.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 01:54
V.I.P.
 
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AW: Hypothek ungültig

Schau mal in §§ 996 f. BGB.
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