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Hypothek - fälligkeit Dalehensrückzahlung

Dies ist eine Diskussion zu Hypothek - fälligkeit Dalehensrückzahlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.10.2007, 15:10
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Hypothek - fälligkeit Dalehensrückzahlung

Wenn X bei Bank B ein Darlehen 100.000 aufnimmt. Dann wird das Darlehen auch ausgezahlt, und im Darlehensvertrag steht drin, dass z.b. in 5 Jahren fällig ist Rückzahlung.
Zur Sicherung dieses Anspruchs hat sich B eine Hypothek von X eintragen lassen auf dessen Grundstück.
Meine Frage- wie wirkt sich die Fälligkeit auf die Hypothek aus?
- liegt der Fall des § 1163 I BGB vor - solange nicht fällig ist, ist Rückzahlungsanspruch nicht entstanden, also liegt nur Eigentümerhypothek vor
- oder liegt Fall des 1137 vor, dass zwar B Inhaber der Hypothek ist, der X aber einem Anspruch nach 1147 BGB die Einrede dass die Forderung nicht fällig ist, entgegenhalten kann?
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Alt 17.10.2007, 09:29
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AW: Hypothek - fälligkeit Dalehensrückzahlung

Der Anspruch existiert, ist entstanden, ist aber derzeit noch nicht durchsetzbar, weil ihm eine Einrede entgegensteht. Deshalb handelt es sich nicht um eine "Eigentümerhypothek". Ich kenne auch nur den Begriff der Eigentümergrundschuld....

Nur meine Rechtsauffassung.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2007, 21:56
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AW: Hypothek - fälligkeit Dalehensrückzahlung

Ok - danke - achso Eigentümerhypothek entsteht nach § 1163 BGB. Wird erst zur Eigentümergrundschuld nach 1177 BGB.
Aber noch eine Frage - eigentlich ist doch die fehlende Fälligkeit keine Einrede, sondern eine rechtshindernde Einwendung?
Gruß
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