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Hypothek Anspruchsgrundlage des Eigentümers

Dies ist eine Diskussion zu Hypothek Anspruchsgrundlage des Eigentümers innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.10.2010, 15:15
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Hypothek Anspruchsgrundlage des Eigentümers

Hallo,
habe eine Frage zur folgenden Fallkonstellation:
A bestellt als angenommener Eigentümer auf ein Grundstück eine Hypothek um ein Kredit zu Sichern. Es stellt sich jedoch später heraus, dass nicht A, sondern der B der wahre Eiegntümer des Grundstück auf dem die Hypothek bestellt wurde, ist. B ist der Meinung, dass ihm die Hypothek zumindest nach dem Rückfall auf A( A hat den Kredit beglichen ) zustehen. zu recht?
Miene FRage ist, was ich hier als Anspruchsgrundlage prüfen kann?

Danke schon mal im Voraus
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Alt 06.10.2010, 17:27
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AW: Hypothek Anspruchsgrundlage des Eigentümers

§ 1163 I 2 BGB - es sei denn, es liegt ein Fall des § 1164 BGB vor. Allerdings ist das keine Anspruchsgrundlage, sondern die gesetzliche Folge des Erlöschens der Forderung durch Zahlung, § 362 BGB.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 17:29
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AW: Hypothek Anspruchsgrundlage des Eigentümers

wie prüfe ich dass denn in einem gutachten, muss ich dann zuvor anprüfen ob der a eine hypothek bestellt hat und diese dann später durch die erlöschung der forderung auf b übetragen wurde?
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