Dies ist eine Diskussion zu Höhe Maklerprovision innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Höhe Maklerprovision folgender fiktiver Fall bedarf einer Antwort: Eine Person K findet über die Internetseite eines Immobilienmaklers M eine Gewerbeimmobilie, welche dieser für 62.000 EUR zzgl. 4.600 EUR (inkl. MwSt.) Provision anbietet. Person K, völlig unbedarft in Immobiliengeschäften, stellt sich für diese Immobilie einen Kaufpreis von 30.000 EUR vor. In einem ersten Telefonat und einem darauf folgenden Termin wird der Kaufpreis von ursprünglich 60.000 EUR auf 30.000 EUR handschriftlich auf dem Expose vermerkt, welches dem K ausgehändigt wird. Auch ein Vermittlungsauftrag wurde unterschrieben. In dem Gespräch informiert der Makler M den potenziellen Käufer K weiterhin über die Nebenkosten des Immobilienkaufes (Kaufpreis von 30.000 EUR) und schlüsselt als Kostenfaktor 4.600 EUR Provision auf. Die Person K stellt sich die Frage, ob die Provision für diesen Kaufpreis nicht etwas zu hoch ist? Deshalb recherchiert K nochmals im Internet u. a. auf der Internetseite des Maklers M. Hier finden sich bzgl. der Provision folgende Angaben: Bei einem Kaufpreis unter 50.000 EUR, aber über 25.000 EUR schuldet der Auftraggeber eine pauschale, vom Kaufpreis unabhängige Provision von 3.000 EUR zzgl. MwSt. Frage: Welche Provision gilt nun – die auf dem Expose und im Gespräch erwähnte (4.600 EUR inkl. MwSt.) oder die in den AGBs vermerkte (3.000 zzgl. MwSt.)? Darüber hinaus entdeckt K im Internet ein Urteil des OLG Frankfurt vom 05.02.2008 - 18 U 59/07, in dem ein Vertrag als sittenwidrig erklärt wurde, weil ein Makler 12 % Provision verlangt hatte. Trifft dies auch auf die Situation von K zu? Viele Dank für Eure Antworten! |
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| AW: Höhe Maklerprovision Grundsätzlich ist die Provision frei vereinbar (Wucher ausgeschlossen. Dieses ist mit den 4.600,-- (incl. MWST) geschehen. Der Nettobetrag ist demnach 3.865,--. Das Frankfurter Urteil hat da keine Bedeutung da in dem dort beurteilten Fall über die 12% hinaus noch eine zusätzliche erfolgsunabhängige Vergütung verlangt wurde! |
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| AW: Höhe Maklerprovision Vielen Dank schielu für Deine Antwort! Wann kann man hinsichtlich der Höhe der Maklerprovision von Wucher sprechen? |
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